Mehr als 100 000 am Wochenende gemeldete Neuinfektionen, Streit über Lieferbegrenzungen beim Impfstoff und verschärfte Gegenmaßnahmen - einen Monat vor Weihnachten bleibt Corona das alles bestimmende Thema. Nun greifen Neuregelungen – wie die erneute Homeoffice-Pflicht.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Nach den Beschlüssen der Ampelparteien, denen der Bundestag zugestimmt hat, gibt es Zutritt zur Firma nur noch negativ getestet, geimpft oder genesen – als 3G. Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten diesbezüglich kontrollieren. Entweder sie hinterlegen ihren Impf- oder Genesenen-Status oder zeigen täglich einen Test vor.

 

Homeoffice-Pflicht gilt voraussichtlich ab dem 24.11.2021

Offiziell in Kraft treten die vergangene Woche beschlossenen Regeln zum Infektionsschutzgesetz an dem Tag, nachdem sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Das soll spätestens Mittwoch (24. November) der Fall sein. Mit Inkrafttreten gilt dann auch wieder die Homeoffice-Pflicht: Wo es betrieblich möglich und praktisch umsetzbar ist, müssen Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten.

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Büroarbeiten von daheim erledigen

Vor allem Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden. Beschäftigte müssen das Homeoffice-Angebot annehmen - außer, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es zum Beispiel zu eng oder zu laut ist oder nötige Ausstattung fehlt.

Auf diese Weise sollen Kontakte vermieden werden, wenn „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe“ entgegenstehen, wie es im Entwurf heißt.

Ausnahmen von der Homeoffice-Pflicht

Solche Gründe könnten vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten - zum Beispiel Schalterdienste bei erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben.

Die Beschäftigten ihrerseits haben ein Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) pocht darauf, dass niemand gezwungen werden darf, im Homeoffice zu arbeiten. Zur Homeoffice-Regelung sowie zu 3G am Arbeitsplatz kommt als zusätzliche geplante Maßnahme die 3G-Regel in Bussen und Bahnen dazu.