Erfahren Sie hier, in welchen Fällen auch geimpfte und genesene Personen wieder als ungeimpft gelten.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Technisches Ablaufdatum in den Corona-Apps, Boosterimpfungen und 2G plus: Im Moment scheint die Gültigkeitsdauer der Corona-Impfung immer mehr eingeschränkt zu werden. Kein Wunder also, dass viele Menschen den Durchblick bei der Dauer des anerkannten Impfschutzes verloren haben. In diesem Artikel listen wir alle Szenarien auf, in denen der Impfstatus nach einer gewissen Zeit nicht mehr gilt.

 

Wie lange gilt man als geimpft?

Grundsätzlich gilt man in Deutschland nach der Grundimmunisierung gegen Corona als vollständig geimpft im Sinne der COVID -19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Dieser Status ist zurzeit nicht begrenzt, auch wenn diverse Regelungen eine praktische Verkürzung mit sich bringen. In welchen Fällen der Impfstatus begrenzt ist und ab wann man trotz Impfung oder Genesung tatsächlich wieder als ungeimpft gilt, lesen Sie unten.

Impfung: Bei EU-Reisen begrenzte Gültigkeitsdauer

Die EU-Kommission hat am 21. Dezember 2021 entschieden, dass die digitalen Impfzertifikate in der CovPass- und Corona-Warn-App ab dem 1. Februar 2022 nur noch für 9 Monate bei Reisen anerkannt werden. Danach muss eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Bei Reisen innerhalb Europas gilt man demnach neun Monate nach der letzten Impfung wieder als ungeimpft.

6 Monate nach Genesung gilt man als ungeimpft

Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, gelten gemäß der SchAusnahmV als genesen. Der Status beginnt 28 Tage nach einem positiven PCR-Testergebnis. 6 Monate nach der Testung verfällt der Genesenenstatus und man gilt wieder als ungeimpft. Der Genesenennachweis lässt sich nicht verlängern.

Nicht anerkannte Impfstoffe

Wer im Ausland mit einem Corona-Impfstoff geimpft wurde, der in Deutschland nicht zugelassen ist, gilt hierzulande ebenfalls als ungeimpft. Die vollständige Liste mit allen derzeit anerkannten Impfstoffen finden Sie auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts.

2G plus in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens mittlerweile 2G plus. Allerdings lässt die Regel ein paar Ausnahmen zu. Geboosterte Personen zum Beispiel benötigen keinen Test. Wer dagegen nur die Grundimmunisierung bekommen hat oder genesen ist, braucht nach mehr als drei Monaten seit der letzten Impfung bzw. der Genesung wieder einen Testnachweis. Man gilt dann zwar nicht als ungeimpft, profitiert aber auch nicht länger von der Ausnahmeregelung bei 2G plus.

Lesen Sie jetzt weiter: Welche Unterlagen braucht man für die Boosterimpfung?