Dass die Quarantänedauer mittlerweile 10 Tage beträgt, ist den meisten Menschen bewusst. Doch ab wann gezählt wird, sorgt noch immer für Verwirrung. Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ab wann zählt die Quarantäne?

Der Beginn der 10-tägigen Quarantänedauer hängt davon ab, ob man selbst infiziert ist oder sich als Kontaktperson isolieren muss.

 

Erkrankung mit Symptomen

Für Menschen mit einer symptomatischen Corona-Erkrankung beginnen die 10 Tage ab Symptombeginn. Frühestens an Tag 7 kann man sich mittels PCR- oder überwachtem Schnelltest freitesten, sofern seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur, sofern kein Test gemacht wurde. Hat man ein positives Testergebnis, so zählt die Quarantäne ab dem Tag der Probenentnahme.

Beispiel: Sie haben sich mit Corona infiziert und begannen am 10.02. zu husten und Fieber zu entwickeln. Folglich hätten die 10 Tage mit dem 10.02. begonnen und am 20.02. geendet. Sie durften die Quarantäne also am 21.02. wieder verlassen. Ab dem 17.02. hätten Sie sich (sofern 48 Stunden ohne Symptome) freitesten können.

Hinweis: Je nach Bundesland und Kommune gibt es unterschiedliche Methoden, um die Quarantänedauer zu berechnen. In diesem Beispiel wird der Tag des ersten positiven Testergebnisses als Tag 0 gewertet. Der Tag danach als Tag 1. Diese Zählweise schreibt unter anderem das Staatsminsterium von Baden-Württemberg vor. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt diese Zählweise. In einigen Bundesländern wird dies jedoch anders gehandhabt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher bei den örtlichen Behörden über die tatsächliche Dauer der Quarantäne informieren.

Erkrankung ohne Symptome

Für Personen, die zwar erkrankt sind, aber keine Symptome entwickeln, zählt der Tag der Probeentnahme des positiven Corona-Tests. Von da an beträgt die Quarantänedauer 10 Tage mit der Möglichkeit, sich ab Tag 7 freizutesten.

Beispiel: Sie haben sich am 05.02. auf das Coronavirus testen lassen. Am 06.02. erhielten Sie das positive Testergebnis. Die Quarantäne hätte somit am 05.02. begonnen und wäre am 15.02. geendet. Das Haus hätten Sie also am 16.02. wieder verlassen dürfen. Ab dem 12.02. hätten Sie sich freitesten können.

Quarantäne als Kontaktperson

Für Kontaktpersonen beginnt die Quarantäne am Tag nach dem letzten Kontakt mit einer positiv getesteten Person. Die Dauer beträgt 10 Tage mit der Option, sich ab dem 7. Tag freizutesten. Lediglich Schüler, die als Kontaktperson in Quarantäne und nicht selbst infiziert sind, dürfen sich bereits ab dem 5. Tag freitesten. Bitte beachten Sie, dass Geboosterte, vollständig Geimpfte und Genesene mit gültigem Genesenenstatus seit Januar 2022 nicht mehr als Kontaktperson in Quarantäne müssen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Beispiel: Sie hatten am 02.02. zuletzt Kontakt mit deiner Person, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Ihre Quarantäne hätten Sie also am 03.02. antreten und bis zum 13.02. isoliert bleiben müssen. Am 14.02. hätten Sie die Wohnung wieder verlassen können. Ab dem 10.02. hätten Sie sich freitesten dürfen, Schüler bereits ab dem 08.02.

Hinweis: Sollten Sie aufgrund des Infektionsverdachts mit einer unter Beobachtung stehenden Virusvariante in Quarantäne müssen, beträgt die Dauer 14 Tage. Allerdings sind die vorherrschenden Varianten Alpha, Delta und Omikron davon nicht betroffen. Die aktuelle Liste aller Varianten und ihrem Status finden Sie hier.

Quarantäne für Reiserückkehrer

Bei Reiserückkehrern wird nach Herkunftsland unterschieden. Personen, die aus Virusvariantengebieten einreisen, müssen 14 Tage in Quarantäne und haben keine Möglichkeit, sich freizutesten. Reisende aus Hochrisikogebieten müssen für 10 Tage in Quarantäne, wenn sie keinen Impf- oder Genesenenausweis vorweisen können. Ab dem 5. Tag nach der Einreise ist die Freitestung möglich. Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne automatisch mit dem Ablauf des 5. Tages. In allen Fällen beginnt die Quarantäne mit dem Tag der Einreise. Reiserückkehrer aus Ländern, die nicht als Risikogebiet eingestuft werden, müssen bei der Einreise lediglich einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein negatives Testergebnis vorweisen und nicht in Quarantäne.

Beispiel: Sie reisten am 10.02. aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland ein. An diesem Tag begann die Quarantänedauer von 10 Tagen für Sie und von 5 Tagen für Ihre Kinder. Sie hätten also bis zum Ablauf des 20.02. in Quarantäne bleiben müssen und hätten das Haus am 21.02. wieder verlassen dürfen. Ab dem 15.02. hätten Sie sich freitesten können. Ihre Kinder dagegen durften die Quarantäne bereits am 16.02. wieder verlassen. Wären Sie am 10.02. aus einem Virusvariantengebiet eingereist, hätten Sie und Ihre Kinder erst am 25.02. die Quarantäne wieder verlassen dürfen.

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