Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Ein weiterer Punkt, der die Anrainer am Platz stört, ist die Belastung der Bodenplatten am Hans-im-Glück-Brunnen durch schwere Fahrzeuge. Damit der Belag von der Stadtverwaltung nicht ständig erneuert werden muss, steht an allen Zufahrtsstraßen: für Lieferverkehr nur bis 2,8 Tonnen zugelassen.

 

Jetzt falle die Abfallentsorgung nicht in die Kategorie Lieferverkehr, sagt die AWS: „Wir halten uns an die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die betroffenen Ämter der Landeshauptstadt Stuttgart wie zum Beispiel das Baurechtsamt und das Amt für öffentliche Ordnung sind stets eingebunden.“ Allerdings wiegt ein Abfallsammelfahrzeug bereits leer 16 Tonnen, das Maximalgewicht liegt sogar bei bis zu 21 Tonnen.

Dabei ist die Flickschusterei von beschädigten Bodenplatten am Hans-im-Glück-Brunnen keineswegs ein neues Thema. Die Fraktion SÖS/Linke-plus hatte bereits im Januar einen Antrag an die Verwaltung gestellt, was die kontinuierlichen Reparationsarbeiten des Tiefbauamts kosten. In dem Antwortschreiben des Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne) heißt es, die Flächen im Innenstadtbereich würden stark strapaziert und müssten daher intensiver unterhalten werden.

Die AWS sieht indes keine Notwendigkeit, dem Beispiel einiger Lieferanten zu folgen, außerhalb der Zone zu parken und die kurzen Transportwege zu Fuß zu erledigen. „Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger fällt der städtische Eigenbetrieb AWS nicht unter den Lieferverkehr. Vielmehr darf der Eigenbetrieb AWS die Sonderrechte nach Straßenverkehrsordnung nutzen“, sagt die Sprecherin Annette Hasselwander.

Allerdings könne das theoretisch geändert werden: „Das Unterlassen der Zufahrt zum Hans-im-Glück-Brunnen wäre machbar und sofort umsetzbar. Allerdings entfiele damit der Vollservice, da die satzungsgemäße Entfernung überschritten würde und somit alle Eigentümer zu Selbstrausstellern werden.“ Also müssten Gastronomen und Anwohner ihre Mülltonnen selbst zu den Zufahrtsstraßen bewegen.

Die AWS will die Vorwürfe so nicht stehen lassen. „Abfuhrbezirke mit starker Frequentierung, zu denen die Nadler-, Geiß- und Töpferstraße mit dem Hans-im Glück-Brunnen zählen, werden von unserem Personal nur am Vormittag angefahren“, sagt Annette Hasselwander.

Alle städtischen Abfall- und Wertstoffbehälter wie die graue Tonne für Restabfall, die braune Tonne für Bioabfall sowie die grüne Tonne für Altpapier würden bevorzugt am Morgen beziehungsweise am Vormittag bis etwa 11 Uhr an bestimmten Regelabfuhrtagen geleert. Tatsache ist: Die Müllabfuhr wurde am Hans-im-Glück-Brunnen auch dann und wann schon nach 11 Uhr gesehen.

Leidige Flickschusterei

Ein weiterer Punkt, der die Anrainer am Platz stört, ist die Belastung der Bodenplatten am Hans-im-Glück-Brunnen durch schwere Fahrzeuge. Damit der Belag von der Stadtverwaltung nicht ständig erneuert werden muss, steht an allen Zufahrtsstraßen: für Lieferverkehr nur bis 2,8 Tonnen zugelassen.

Jetzt falle die Abfallentsorgung nicht in die Kategorie Lieferverkehr, sagt die AWS: „Wir halten uns an die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die betroffenen Ämter der Landeshauptstadt Stuttgart wie zum Beispiel das Baurechtsamt und das Amt für öffentliche Ordnung sind stets eingebunden.“ Allerdings wiegt ein Abfallsammelfahrzeug bereits leer 16 Tonnen, das Maximalgewicht liegt sogar bei bis zu 21 Tonnen.

Dabei ist die Flickschusterei von beschädigten Bodenplatten am Hans-im-Glück-Brunnen keineswegs ein neues Thema. Die Fraktion SÖS/Linke-plus hatte bereits im Januar einen Antrag an die Verwaltung gestellt, was die kontinuierlichen Reparationsarbeiten des Tiefbauamts kosten. In dem Antwortschreiben des Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne) heißt es, die Flächen im Innenstadtbereich würden stark strapaziert und müssten daher intensiver unterhalten werden.

Die AWS sieht indes keine Notwendigkeit, dem Beispiel einiger Lieferanten zu folgen, außerhalb der Zone zu parken und die kurzen Transportwege zu Fuß zu erledigen. „Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger fällt der städtische Eigenbetrieb AWS nicht unter den Lieferverkehr. Vielmehr darf der Eigenbetrieb AWS die Sonderrechte nach Straßenverkehrsordnung nutzen“, sagt die Sprecherin Annette Hasselwander.

Allerdings könne das theoretisch geändert werden: „Das Unterlassen der Zufahrt zum Hans-im-Glück-Brunnen wäre machbar und sofort umsetzbar. Allerdings entfiele damit der Vollservice, da die satzungsgemäße Entfernung überschritten würde und somit alle Eigentümer zu Selbstrausstellern werden.“ Also müssten Gastronomen und Anwohner ihre Mülltonnen selbst zu den Zufahrtsstraßen bewegen.

Der Gastronom Ari Tsiakmakis glaubt nicht daran, dass sich zeitnah etwas ändert. „Da fehlt uns einfach die Handhabe.“ Und die Stadtverwaltung habe in der Vergangenheit häufig genug bewiesen, dass sie bei den Anliegen von Gastronomie „sehr statisch“ sei.