Der Rems-Murr-Kreis will die Abfallwirtschaftsgesellschaft und das Abfallamt in einer Anstalt öffentlichen Rechts zusammenlegen. Durch Steuereinsparungen könnten die Müllgebühren niedrig gehalten werden.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Waiblingen - Vor die Klammer seines gebremsten Plädoyers für eine Neustrukturierung der kreiseigenen Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) hat Richard Sigel ein Lob gestellt: Die AWG, die unlängst ihr 25-Jahr-Jubiläum gefeiert hat, leiste hervorragende Arbeit. „Sie ist und war ein Erfolgsmodell“, betonte der Landrat gegenüber den Kreisräten im Umwelt- und Verkehrsausschuss. Dennoch will der Landkreis an der Struktur demnächst etwas ändern: Der operative Teil der Müllwirtschaft, der seit eben jenen 25 Jahren in der Rechtsform einer Tochter-GmbH erledigt wird, und der hoheitliche Teil, das Amt für Abfallwirtschaft, das in erster Linie für die Gebührenkalkulation zuständig ist, sollen in einer Kommunalanstalt zusammengefasst werden.

 

Drei Euro Ersparnis pro Haushalt und Jahr

Der Kreis erhofft sich von der neuen Organisationsform in erster Linie finanzielle Ersparnisse, die dem Gebührenzahler zugute kommen sollen. Durch den Wegfall von Umsatzsteuern, welche die AWG bisher als privatwirtschaftliche GmbH bezahlen muss, würde die Kalkulation um 680 000 Euro entlastet, was umgerechnet pro Jahr und Haushalt etwa drei Euro bedeuten würde. Die einmaligen Kosten, die bei einer Einrichtung einer sogenannten Anstalt öffentlichen rechts (AöR) entstehen würden, sollen sich laut einem Gutachten bereits nach anderthalb Jahren amortisiert haben. Und zusätzlich müssten bis zum Jahr 2027 voraussichtlich 6,8 Millionen Euro weniger an finanziellen Reserven für Nachsorgemaßnahmen auf den Deponien zurückgestellt werden. Das könnte weitere 3,80 Euro pro Gebührenzahler und Jahr ausmachen.

Die Umwandlungspläne hätten vor allem wirtschaftliche Gründe und basierten auf einem entsprechenden Rechenexempel, betonte der Landrat. An dem viel zitierten „Winning Team“, das man laut einer Weisheit des einstigen englischen Erfolgsfußballtrainers Sir Alfred Ramsey nie auswechseln soll, werde sich nichts ändern, versicherte Sigel, „es bleibt bestehen und soll nicht verändert werden“. Auch die Kontrolle durch die Kreisgremien sei gewährleistet, die politische Einflussmöglichkeit nehme sogar zu. Die neue Rechtsform der Kommunalanstalt, die in Baden-Württemberg erst seit Dezember 2015 zulässig ist, ermögliche, dass „die AWG – sozusagen unter neuer Flagge – noch ein bisschen näher an den Kreis heranrückt“.

Verhaltene Zustimmung, aber auch Bedenken

Während die meisten Redner im Kreistagsausschuss verhaltene Zustimmung zu dem Vorhaben signalisierten, wurden auch Zweifel laut. So meldete der FDP-Kreisrat Jürgen Hofer Bedenken an, dass das Steuerprivileg nicht auf Dauer Bestand haben und etwa von der EU kassiert werden könnte. Die bisherige Doppelstruktur von öffentlich rechtlicher und privatwirtschaftlicher Seite habe sich bewährt, jetzt aber plane man, alles in einen Topf zu werfen. Seine Fraktion könne sicherlich mit beiden Modellen leben, sagte Hofer, „mit dem bestehenden aber vielleicht lieber“.

Der Betriebsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft lehnt die Umwandlung der Gesellschaft hingegen grundsätzlich ab. Das hat seine Gründe: Zum einen könnte die Fusion von Amt und GmbH Möglichkeiten eröffnen, Personal abzubauen, zum anderen kämen unterschiedliche Beschäftigungsvoraussetzungen (Beamte und Angestellte) zusammen.

Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, die soll der Kreistag nach der Beratung in den einzelnen Fraktionen in seiner Sitzung am 16. Oktober treffen. Vieles spricht allerdings dafür, dass die Abfallwirtschaft AöR am 1. Januar 2018 als solche an den Start gehen kann.

Üblich sind bisher GmbH oder Eigenbetrieb

Organisation
In der Nachbarschaft wird die Abfuhr und Entsorgung des Mülls unterschiedlich organisiert. In den Landkreisen Böblingen, Esslingen und Göppingen sowie in Stuttgart werden die Aufgaben von kommunalen Eigenbetrieben erledigt. Im Landkreis Ludwigsburg hat man in der AVL ähnlich wie im Rems-Murr-Kreis eine privatwirtschaftlich organisierte Tochter-GmbH. Eine AöR gibt es in der Region bislang nicht.

AöR
Die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist im Bundesland Baden-Württemberg als neue Organisationsform für kommunale Unternehmen erst seit Dezember 2015 erlaubt. Sie kann für eine Institution gewählt werden, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut ist, welche ihr per Gesetz oder Satzung zugewiesen wurde. Im Unterschied zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts ist die Kommunalanstalt nicht mitgliedschaftlich organisiert.