Nur ein Jahr nach der Reform soll in Esslingen die Grundsteuer B steigen, während die Grundsteuer A auf Null gesetzt wird. Was dahinter steckt.
Erst seit Anfang des Jahres gelten auch in Esslingen neue Hebesätze für die Grundsteuern A und B. Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, in deren Zuge die Grundstücke neu bewertet werden mussten. Doch weil die aktuellen Hebesätze aus ihrer Sicht problematisch sind, will die Stadt sie schon ein Jahr nach der Reform erneut verändern. Im Verwaltungsausschuss wurde das Vorhaben am Montag einstimmig abgesegnet – dabei hatte es im Vorfeld durchaus Kritik gegeben.
So will die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer B, mit der bebaute und bebaubare Grundstücke besteuert werden, von bislang 245 Prozent auf demnächst 280 Prozent erhöhen. Denn als die derzeit gültigen Hebesätze festgelegt wurden, hätten noch nicht für alle Grundstücke und Gebäude die Messbescheide des Finanzamts vorgelegen, erklärte die Kämmerin Birgit Strohbach in der Sitzung. Zudem seien immer mehr Messbeträge im Lauf der Zeit wegen Widersprüchen nach unten korrigiert worden – schließlich würden in der Regel vor allem diejenigen widersprechen, die den Verdacht hätten, zu viel zahlen zu müssen.
Esslingen gleicht Grundsteuer-Minus mit höherem Hebesatz aus
Das hat laut Strohbach dazu geführt, dass in diesem Jahr mit insgesamt 19 Millionen Euro rund 1,8 Millionen Euro weniger Grundsteuer eingenommen würden als zuvor. Dabei sollte die Stadt nach der Reform eigentlich genauso viel Grundsteuer einnehmen wie davor. Mit einem höheren Hebesatz wolle man das Minus nun ausgleichen. „Wenn wir das, was wir heute wissen, schon vergangenes Jahr gewusst hätten, hätte ich damals schon einen Hebesatz von 280 vorgeschlagen“, erklärte Strohbach. „Wir haben immer noch nicht alle Messbescheide, hoffen aber, dass wir jetzt den richtigen Betrag erwischt haben“, so die Kämmerin.
Anders verhält es sich bei der Grundsteuer A. Diese gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, also etwa Äcker, Wiesen oder Wald. Sie erbringt voraussichtlich lediglich einen Gesamtbetrag von rund 33 200 Euro im Jahr, der sich aus zig Kleinstbeträgen zusammensetzt. So liegt laut Strohbach der Messbetrag bei mehr als 95 Prozent der rund 4200 Fälle bei weniger als drei Euro. Die Erhebung der Steuer bedeute daher mehr Aufwand als der Ertrag. „Deshalb schlagen wir vor, den Hebesatz auf Null zu setzen“, so Strohbach.
Esslinger Kämmerin verspricht regelmäßige Überprüfung der Hebesätze
Im Verwaltungsausschuss stieß die Argumentation von Strohbach auf großes Verständnis. Die Frage aus dem Gremium, ob bei der Grundsteuer A nur diejenigen zur Kasse gebeten werden könnten, die mehr als ein paar Euro zahlen müssten, verneinte die Kämmerin allerdings. Sie sagte aber zu, die Hebesätze immer wieder zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzuschlagen.
Im Vorfeld hatte es Kritik an dem Ansinnen der Stadt gegeben. So hatte Michael Glocker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bürgerausschüsse in Esslingen und nach eigenen Angaben Experte in Sachen Grundsteuer, moniert, das Vorhaben könne möglicherweise rechtswidrig sein. Indem die Stadt die Grundsteuer B erhöhe, die Grundsteuer A aber auf Null senke, verstoße sie gegen den Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes, argumentierte Glocker.
Doch das sahen sowohl die Stadt als auch die Finanzdezernentin des Deutschen Städtetages Baden-Württemberg anders: Es handele sich bei Grundsteuer A und B um zwei unterschiedliche Steuern – insofern könne der Gleichheitsgrundsatz eigentlich nicht verletzt werden. Eine verfassungsgerichtliche Entscheidung dazu gebe es allerdings noch nicht.