Abgabenbefreiung Bananen gegenüber Schweinen im Nachteil

Bananen Foto: dpa/Cortesía

Die Feinheiten des Steuer- und Abgabenrechts treiben immer wieder Blüten. Heute: Warum tote Tiere von der EEG-Umlage befreit sind, unreife Früchte aber nicht.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Wer jemals die Chance dazu hatte, eine reife Banane frisch von der Staude zu essen, der kennt die Geschmacksexplosion, die sich dabei am Gaumen entfaltet. Das ist Bananigkeit in Reinkultur. Das Obst, welches in Ecuador, Kolumbien und Costa Rica in den Laderäumen der Kühlschiffe landet, hat damit nicht viel zu tun. Es ist grasgrün, hart, ungenießbar – und so sind die Früchte auch dann noch, wenn sie nach ihrer zwei bis vierwöchigen Reise in Europa wieder aus den Schiffsbäuchen entladen werden. Für die Bäuche der Fruchtliebhaber schlicht unverdaulich. Erst der mehrtägige Aufenthalt in Bananenreifereien verwandelt die krummen Dinger in das, was der Kunde im Supermarkt als Banane anerkennt.

 

Zweifel an der Transformation

Die Frage, ob es sich bei diesem Verwandlungsprozess um eine verarbeitende Tätigkeit handelt oder nicht hat jetzt die Gerichte bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. Wenn dem so gewesen wäre, hätten Bananenreifereien viel Geld sparen können – dann hätten sie nämlich die Chance gehabt, sich von der Umlage für erneuerbare Energien befreien lassen zu können. Doch dazu ist es nicht gekommen. Während der Verwaltungsgerichtshof in Kassel noch Sympathien für die Theorie der Verarbeitung gehegt hatte, sah das Bundesverwaltungsgericht dies in dieser Woche anders. Es fehle an der Transformation des Ausgangsmaterials. Die Beschleunigung der Reifung sei – zumindest EEG-rechtlich gesehen – der Landwirtschaft zuzuordnen.

Großschlachter profitieren

Die EEG-Umlage versteuert die Kilowattstunde Strom für Endkunden um derzeit 6,5 Cent, da kommt bei den so genannten stromintensiven Betrieben einiges zusammen, weswegen es, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, Befreiungsmöglichkeiten gibt. Von denen haben nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle im vergangenen Jahr 2051 Unternehmen profitiert, die insgesamt 115 Gigawattstunden Strom verbraucht haben. Mit dabei: zahlreiche Großschlachtereien. Alleine im Antragsjahr 2019 konnten 46 Betriebe aus der Branche die Umlage sparen. Die Verwandlung vom Schwein zum Hackfleisch wird als verarbeitende Tätigkeit nicht in Frage gestellt.

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