Ex-Konzernchef Winterkorn und vier weitere Führungskräfte von Volkswagen müssen sich schon auf einen Strafprozess einstellen. Kommen zusätzliche Mitarbeiter wegen „Dieselgate“ vor Gericht? Die Zahl der Anklagen jedenfalls wächst noch einmal deutlich.

Braunschweig/Wolfsburg - Von 11 auf 19: Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat in der Aufarbeitung des Dieselskandals weitere Mitarbeiter von Volkswagen angeklagt. Insgesamt steigt die Zahl der Angeschuldigten um noch einmal acht. Wie die Ermittler am Mittwoch erklärten, geht es bei der jüngsten Ausweitung auch um einige Führungskräfte. Namen nannten die Strafverfolger dabei nicht. Die Untersuchungen wegen überhöhten Ausstoßes von Stickoxid (NOx) richten sich in der Summe nun gegen 93 frühere und aktuelle Personen aus dem Konzern, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus der Behörde.

 

Im Fall von Ex-Konzernchef Martin Winterkorn und vier anderen Managern hat das Landgericht Braunschweig nach langer Prüfung und zwischenzeitlichen Differenzen mit der Staatsanwaltschaft die Anklage mittlerweile zugelassen. Sie müssen sich demnächst unter anderem dem Vorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs stellen. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen. Im Januar hatte die Behörde Anklageschriften gegen sechs weitere Personen fertiggestellt.

Software-Codes gefälscht

Bei der jetzigen Ausdehnung des NOx-Verfahrens nehmen die Ermittler an, dass die Angeschuldigten „in ihrer jeweiligen verantwortlichen Position“ zwischen November 2006 und September 2015 den Einbau der Manipulations-Software in VW-Dieselwagen „gefördert, unterstützt oder zumindest trotz Kenntnis der Illegalität nicht unterbunden“ haben. Es geht um mutmaßlichen, teils schweren Betrug, Falschbeurkundung und Wettbewerbsverstöße sowie teilweise Untreue und Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu. Volkswagen äußerte sich nicht, weil der Konzern selbst in den Braunschweiger Strafverfahren nicht mehr Partei ist.

Die Betreffenden sind laut Staatsanwaltschaft heute 50 bis 72 Jahre alt. Der Herbst 2006, in dem die gezielten Täuschungen begonnen haben sollen, fällt in eine Zeit, in der VW auf dem schwierigen US-Markt den Rückstand zu Wettbewerbern aufholen wollte. Mit einer großen Marketing-Offensive zum „clean diesel“ sollten mehr Kunden gewonnen werden. Später kam heraus, dass das Unternehmen statt des Einsatzes teurerer Abgastechnik Messwerte mithilfe versteckter Software-Codes fälschte. Diese sorgten dafür, dass bei Tests voll gereinigt wurde, im Straßenbetrieb jedoch ein Vielfaches der Emissionen auftrat.

Skandal vor fast fünf Jahren aufgeflogen

Vor fast genau fünf Jahren flog der Skandal am 18. September 2015 durch Nachforschungen von US-Umweltbehörden und Wissenschaftlern auf. Winterkorn trat zurück, VW stürzte in die schwerste Krise seiner Geschichte, Milliarden an juristischen Kosten und ein lädiertes Verbrauchervertrauen waren die Folge. Während die zivilrechtliche Entschädigung von Dieselfahrern auch in Deutschland nun schrittweise vorankommt, sind viele strafrechtliche Fragen zum Ursprung und zur Verantwortung rund um „Dieselgate“ noch nicht abschließend geklärt.

In der mehr als 1200 Seiten dicken Klageschrift beschreiben die Staatsanwälte die aus ihrer Sicht verfolgte Betrugsstrategie: Man habe für Diesel mit dem Motor EA 189 auf dem Prüfstand möglichst wenig Stickoxide „vorspiegeln“ wollen, wohingegen Rußkonzentration und Lautstärke des Motors hier noch relativ hoch ausfallen durften.

Auf der Straße soll das genaue Gegenteil angestrebt worden sein: höhere NOx-Werte, die kein Prüfer feststellen konnte, mit denen aber gleichzeitig geringerer Lärm und Ruß „erkauft“ wurden. Sogenannte Abschalteinrichtungen von Teilen der Abgasreinigung, die in gewissen Bereichen zum Schutz von Motorbauteilen zulässig sind, werden wegen der gedrosselten Geräusche oft auch als „Akustikfunktion“ bezeichnet.

Strafverfolger verschärfen Anklage

Das Kalkül der Verantwortlichen damals laut Staatsanwaltschaft: Hätte man die US-Diesel im Test nicht so schadstoffarm und auf der Straße so leise erscheinen lassen, wären sie „nicht kundentauglich“ gewesen. So aber habe VW die Grenzwerte „zumindest auf dem Papier“ einhalten können. Übersteigertes Gewinnstreben soll also ein zentrales Motiv für den Betrug am Verbraucher gewesen sein. Einige Angeschuldigte hätten zudem über Boni persönlich und direkt vom gesteigerten Absatz profitiert. „Ein die Abgasnormen erfüllender, technisch aufwendigerer und teurerer Motor hätte sich dagegen schlecht verkauft.“

Bei Winterkorn sieht das Landgericht Braunschweig eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass er wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verurteilt werden könnte. Deswegen ließ es jüngst die Eröffnung des Hauptverfahrens zu. Zunächst waren die Strafverfolger bei ihm „nur“ auf schweren Betrug aus gewesen. Sie sind nun jedoch der Auffassung, dass „Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern über deren Beschaffenheit, insbesondere die Verwendung einer sogenannten Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware getäuscht“ wurden.

Einige andere Punkte aus der ursprünglichen Klageschrift wies die zuständige Kammer ab. Der Ex-VW-Chef muss sich allerdings auch noch gegen den Vorwurf der Marktmanipulation wegen zu später Information von Anlegern nach dem Auffliegen des Abgasskandals verteidigen. Hier ist noch nicht über einen möglichen Prozessbeginn entschieden.