Schon 2017 beantragte Fabian Richter Reuschle einen Musterprozess zur Dieselaffäre. Das Oberlandesgericht verweigerte dies bisher. Nun wird es vom Bundesgerichtshof dazu vergattert – ein Sieg für den umstrittenen Richter.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Pressemitteilung las sich so, als hätte Fabian Richter Reuschle (47) seinen Beruf gründlich verfehlt. Auf drei Seiten listete das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart auf, was der sogenannte Diesel-Richter am Landgericht alles falsch gemacht habe. In den Verfahren um Schadenersatzklagen von Daimler-Käufern, so der Kernvorwurf, erscheine er nicht neutral. Aus Sicht des Autokonzerns fördere er aktiv einen Sieg der Kläger und erforsche den Sachverhalt „einseitig zum Nachteil der Beklagten“. Dabei stelle er die Rechtslage „verfälschend“ dar und lasse sich von einer „privaten Motivation“ treiben: der Klage seiner Ehefrau wegen des Familienautos gegen VW. Die Vorwürfe gegen Volkswagen in der Abgasaffäre setze er mit den anders gelagerten gegen Daimler gleich. Zudem sei seine Prozessführung „grob verfahrensfehlerhaft“. Wegen Zweifeln an seiner Unabhängigkeit, so der zuständige OLG-Senat, habe Daimler ihn daher zu Recht als befangen abgelehnt.