Der Abgasskandal? Nicht nur eine VW-Sache, auch Porsche ist involviert: Zum einen, weil Autos der VW-Tochter Porsche AG ebenfalls manipuliert waren. Zum anderen, weil die Holding Porsche SE VW-Mehrheitseigner ist. Nun häufen sich die Klagen gegen die Holding.

Stuttgart - Die VW-Dachgesellschaft Porsche SE sieht sich wegen des Abgas-Skandals mit immer höheren Schadenersatz-Forderungen konfrontiert. Es seien inzwischen 146 Klagen von Investoren in Höhe von 898 Millionen Euro eingereicht worden, teilte das Landgericht Stuttgart am Freitag auf Anfrage mit. Es sei mit weiteren Klagen zu rechnen. Die Porsche SE hält die Mehrheit der Stimmrechte an VW, der Autobauer Porsche AG wiederum ist eine Tochter von Volkswagen. Es geht in den Klagen um die Frage, ob die Stuttgarter Holding ihre Anleger zu spät über die Abgas-Probleme informiert hat. Die Porsche SE hält die Vorwürfe für unbegründet.

 

Am Freitag gab es in Stuttgart eine erste Anhörung in einem der zahlreichen Verfahren. Hierbei ging es um die Klage des Pensionsfonds der britischen Stadt Wolverhampton als Anleger von Porsche SE auf 5,7 Millionen Euro. Es ging bei der Anhörung darum, wie die Klageflut gemeistert werden kann. Hierbei wurde deutlich, dass das Landgericht wohl die höhere Instanz einschalten wird. Ein Sprecher des Landgerichts sagte, es sei wahrscheinlich, dass noch 2016 ein Vorlagebeschluss im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Kapmug) gefällt wird.

Kapmug-Verfahren wäre „eine sehr gute Nachricht“ für Anleger

Beim Kapmug legt das Landgericht dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einen Fragekatalog zu Knackpunkten des Streits vor, den die höhere Instanz dann voraussichtlich 2017 beantworten wird.

Ein Kapmug-Verfahren wäre „eine sehr gute Nachricht“ für die Anleger, weil es dadurch insgesamt schneller ginge, sagte Rechtsanwalt Klaus Nieding, dessen Kanzlei den Pensionsfonds von Wolverhampton vertritt.

Strittig ist, inwiefern die reine Beteiligungsgesellschaft Porsche SE nach Verfehlungen des Autobauers Volkswagen tätig werden und eine entsprechende Mitteilung für die Börse hätte herausgeben müssen. Fraglich ist zudem, ob die damaligen Doppelfunktionen von Martin Winterkorn als VW-Chef und Porsche-SE-Chef sowie von Hans Dieter Pötsch als Finanzvorstand bei beiden Firmen hier überhaupt relevant sind.

OLG-Entscheidung würde für alle anhängigen Verfahren im Streit gelten

„Die Porsche SE ist eine Holdinggesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft“, sagte ein Firmensprecher. „In Themen, die das operative Geschäft von Volkswagen betreffen, ist die Porsche SE als Gesellschafterin der Volkswagen AG grundsätzlich nicht involviert.“

Sollte sich das Landgericht Stuttgart für den Kapmug-Weg entscheiden, würden alle anderen Verfahren so lange ausgesetzt. Die OLG-Entscheidung würde schließlich für alle anhängigen Verfahren in dem Streit gelten. Ähnliche Schadenersatz-Klagen gibt es auch in Niedersachsen gegen VW.