Zur Corona-Impfung muss ein gültiges Ausweisdokument mitgenommen werden. Aber was ist, wenn der Personalausweis abgelaufen ist? Das klären wir im Artikel.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Aufgrund der Corona-Pandemie herrscht in den meisten Bürgerämtern in Deutschland immer noch kein regulärer Dienstbetrieb. Wichtige Amtsgänge sind meist nur mit Termin möglich. Aus diesem Grund haben viele Bürgerinnen und Bürger derzeit einen abgelaufenen Personalausweis im Geldbeutel. Nun muss man zur Corona-Impfung jedoch ein Ausweisdokument zur Identifikation mitbringen. Wird hier aufgrund der aktuellen Situation auch ein abgelaufener Personalausweis anerkannt?

 

Impfung auch mit abgelaufenem Ausweis möglich

Die Antwort ist ganz klar, ja. Eine Anfrage unserer Zeitung beim Staatsministerium Baden-Württemberg ergab, dass man Sie im Impfzentrum aufgrund eines abgelaufenen Ausweisdokuments nicht abweisen wird. Man zeige sich hier aufgrund der aktuellen Situation kulant. Wichtig ist natürlich, dass die Identifikation mittels des Ausweises noch möglich ist. Dies sollte im Normalfall aber kein Problem darstellen. Darüber hinaus kann auch der Reisepass im Impfzentrum vorgezeigt werden. Dessen ungeachtet empfiehlt das Staatsministerium stets einen gültigen Ausweis mit sich zu führen.

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Personalausweis abgelaufen: Droht eine Strafe?

Zunächst einmal kann man seiner Ausweispflicht in Deutschland auch mit einem gültigen Reisepass nachkommen, bis man einen neuen Personalausweis erhält. Aufgrund der Corona-Pandemie und dem dadurch eingeschränkten Dienstbetrieb auf den Ämtern leiten die Behörden laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Ausweispflicht ein. Dies gilt so lange, bis der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Allerdings weist das BMI auch darauf hin, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument für gewisse Vorgänge (Identifikation bei der Post etc.) nicht anerkannt werden kann. Dies liege nicht in der Hand der ausstellenden Behörden. Falls Sie derzeit also über kein gültiges Ausweisdokument verfügen, sollten Sie sich beim zuständigen Amt über die Möglichkeiten zur Terminvereinbarung erkundigen.

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