Die Autokonzerne können aufatmen: der Stuttgarter „Dieselrichter“ darf sicih künftig nicht mehr mit ihnen befassen. Doch seine Ablösung wirft neue Fragen auf, die geklärt gehören, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Bei der zähen Aufarbeitung der Abgasaffäre durch die deutsche Justiz war er fraglos eine Ausnahme. Bundesweit bekannt wurde der Stuttgarter „Dieselrichter“, weil er nichts unversucht ließ, um die Motormanipulationen aufzuklären. Vielen klagenden Aktionären galt er damit als Lichtblick, den Autokonzernen aber als Zumutung. Nun können VW und Porsche aufatmen: Ihr Quälgeist ist kaltgestellt, das Gericht hat ihn als befangen abgelöst. Nicht die massiven Vorwürfe der Konzerne waren der Grund dafür, sondern das Auto seiner Ehefrau. Weil diese wegen des manipulierten Motors gegen VW klagt, traut man dem Richter nicht mehr zu, neutral zu urteilen.

 

Interne Vorgänge gehören aufgeklärt

Ob diese Entscheidung zwingend war, mag dahinstehen. VW wusste seit Langem von dem Fahrzeug, ohne sich daran zu stören. Für das Gericht war es jedenfalls ein eleganter Weg, um den auch von vielen Richtern kritisch beäugten Kollegen aus dem Spiel zu nehmen. Nun aber kommen Fragen auf, ob dabei alles mit rechten Dingen zuging. Kurz vor seiner Ablösung hatte der Richter über interne Vorgänge berichtet, die nach Geheimjustiz riechen. Prompt lehnen Klägeranwälte die jetzt zuständige Zivilkammer als befangen ab. Die Vorwürfe gehören gründlich aufgeklärt – auch wenn sich die Aufarbeitung der Dieselaffäre dadurch weiter verzögert.