Verzweifelte Betroffene, die teils seit 45 Jahren in den Wohnungen leben, haben sich an den Mieterverein gewandt. Dessen Vorsitzender Rolf Gaßmann kritisiert in einem Schreiben an Bayaz, dass die Wohnnutzung im Viertel zurückgedrängt werde. Das Vorhaben widerspreche dem Koalitionsvertrag, der die Stärkung gemischter Quartiere mit Wohnen und Arbeiten vorsehe. Gaßmann fordert ein „Umdenken und Umplanen“.
Wie wurden die Mieter informiert?
Der Leiter der Abteilung, Roland Wenk, teilte den Mietern im Juli in einem Formschreiben mit, ihre Wohnungen stünden einem Neubau im Weg und müssten deshalb bis Ende September 2022 „freigezogen“ werden. Einige haben bereits die Kündigung erhalten. Man sei aber an einer einvernehmlichen Beendigung der Mietverhältnisse interessiert und helfe beim Wohnungswechsel. Auch von Alternativwohnraum ist die Rede, ohne dass dieser aber konkret benannt würde.
Zum Zeitpunkt des Posteingangs waren die Betroffenen bereits informiert, denn die Ausschreibung für ein „Verfügungsgebäude“ befindet sich seit 2019 im Internet. Darin heißt es, der Neubau müsse „höchsten Ansprüchen an die Ausstattung und Funktionsweise eines durch oberste Landesbehörden genutzten Bürogebäudes“ genügen. Dafür wurde auch das Gebäude Ulrich-/Urbanstraße erworben. Der nötige Erwerb des daneben stehenden Wohnhauses scheitert bisher wohl am Widerstand des Eigentümers.
Warum braucht es neue Büros?
Das Land begründet die Vernichtung von aus städtischer Sicht dringend benötigtem günstigem Wohnraum mit der „Vorbildfunktion beim Klimaschutz“. Priorität habe die energetische Sanierung von Landesgebäuden wie dem Haus der Abgeordneten. Daraus ergebe sich „ein konkreter Bedarf für die Zwischenunterbringung der Abgeordnetenbüros in unmittelbarer Nähe zum Landtag“ – an der Ulrichstraße. Das Bürogebäude solle zudem ein „flexibles Ausweichquartier“ sein, falls irgendwann weitere Sanierungen anstünden. Büros auf dem freien Markt anzumieten „kommt nicht in Betracht“.
Es seien „keine Angebote bekannt, die eine ausreichende Größe zu einem akzeptablen Preis in unmittelbarer Nähe des Landtags bieten“. Man hätte gerne die Grundstücke der Allianz zwischen der Olga- und der Urbanstraße erworben, beim Bieterverfahren aber den Kürzeren gezogen. Das Ministerium meint, die Wohngebäude seien sanierungsbedürftig, wegen des Rückbaus habe man nicht mehr investiert. Mieter sagen, es sei noch nie groß investiert worden und verweisen auf ein widersprüchliches Vorgehen: Es werde etwa nichts gegen Legionellen unternommen, und es dauere Wochen bis zur Reparatur des defekten Treppenhauslichts; andererseits wurde noch im August 2020 eine Wohnung wegen eines Neubezugs modernisiert.
Verhält sich das Land korrekt?
Man sei sich bewusst, dass es gerade für langjährige Mieter sehr schwer sei, ihr Zuhause verlassen zu müssen, so ein Ministeriumssprecher. Es werde aber Ersatz in neuen sowie leer stehenden Landeswohnungen angeboten. Das wäre aber laut der städtischen Satzung zum Zweckentfremdungsverbot nicht ausreichend: Das Schaffen von Ersatz muss in einem „zeitlichen Zusammenhang mit der Zweckentfremdung“ stehen. Alternativen sind aber wohl erst in der Planung, das Land hat deshalb den betroffenen Mietern auch „Zwischenunterbringungen“ angedroht. Außerdem ist es nicht ausreichend, Ersatzwohnungen aus dem eigenen Bestand zur Verfügung zu stellen.
Auch was die Mieten angeht, äußert sich das Land widersprüchlich. Einerseits wird darauf verwiesen, man orientiere sich am Mietspiegel, was deutlich höhere Wohnkosten als heute an der Ulrichstraße bedeuten würde. Dann wird aber als „Ziel“ genannt, den Betroffenen keine finanziellen Nachteile zumuten zu wollen. Diese vermuten, man wolle sie mit der Erstattung von Maklergebühren und Umzugskosten abspeisen.
Die Stadtverwaltung, die sich eigentlich für den Erhalt von Wohnraum einsetzen soll, vertritt die Auffassung, es handele sich um „ein wichtiges Projekt für das Land, über das wir frühzeitig im Austausch waren“. Entscheidend sei, dass die Wohnungen ersetzt würden. Dies solle nach ihren Informationen im Stuttgarter Westen und in Möhringen geschehen. „Hier können wir auf eine Zusage des Landes bauen.“ Man habe „im Blick, dass das Land eine vertragliche Verpflichtung zum Nachweis der konkret geplanten Ersatzwohnungen schließen muss“. Finanzminister Bayaz ließ die Bitte um eine persönliche Einschätzung unbeantwortet.
Was den Leerstand Hunderter Wohnungen angehe, so hält sein dafür verantwortliches Ministerium den Zustand für nicht vertretbar, sofern es wegen „unzureichender oder verzögerter Instandhaltung“ geschehe. Deshalb sei eine zweite große Sanierungstranche auf den Weg gebracht worden.
Warum wird das Land angezeigt?
Ursel Beck vom Aktionsbündnis „Recht auf Wohnen“ hat das Land bei der Stadt wegen der Leerstände angezeigt. Es geht um vier Wohnungen in den zum Abriss vorgesehenen Gebäuden an der Ulrichstraße sowie um das Hausmeisterhaus der Landesbibliothek (WLB). Vermögen und Bau sagt, im Erdgeschoss befinde sich die IT der WLB, das sei genehmigt. Eine Wohnung sei gegen eine Zahlung von 72 000 Euro abgelöst worden. Man habe sie als Baubüro genutzt. Eine weitere stehe leer, weil sich die Sanierung verzögere. Eine Zweckentfremdung sei das nicht. OB Frank Nopper (CDU), der im Wahlkampf noch versprochen hatte, sich dem Kampf gegen Leerstand zu widmen, ließ ausrichten, „andere Themen wie Stuttgart 21“ hätten für ihn gerade „inhaltlichen Vorrang“.