Abgeordneter Filius Der MdL muss runter vom Kanzleischild

Der Ulmer Anwalt Jürgen Filius darf sich auf seinem Kanzleischild nicht als Abgeordneter outen. Der schmückende Zusatz sei rechtlich nicht zulässig, sagt die Landtagsverwaltung.
Stuttgart - Man kann nicht sagen, dass Jürgen Filius nicht nachgefragt hätte. Das hat er, nur leider an der falschen Stelle. Und so kommt es, dass auf dem Ulmer Kanzleischild des Rechtsanwalts Filius auch dessen Zugehörigkeit zum Landtag annonciert wird: „Jürgen Filius – Fachanwalt für Strafrecht, Mitglied des Landtags (MdL)“ steht dort zu lesen. Und jedes Wort ist wahr. Jürgen Filius zählt zur Fraktion der Grünen, deren Arbeitskreis Recht und Verfassung er leitet.
Nur der MdL-Hinweis auf dem Kanzleischild ziemt sich nicht. Sagt jedenfalls die Landtagsverwaltung. Sie verweist auf Paragraf 4a des Abgeordnetengesetzes, das den Parlamentariern auferlegt, „in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag zu unterlassen“.
Rechtsanwaltskammer hatte keine Bedenken
Filius ist das entgangen. Sagt er. Und beteuert: „Wenn es da Bedenken gibt, nehme ich das vom Schild natürlich herunter.“ Schriftlich teilt seine Ulmer Anwaltssozietät mit, man habe sich 2011 „vor Neuanbringung unserer Kanzleihinweisschilder“ bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart kundig gemacht, ob ein Hinweis auf das parlamentarische Wirken des Kollegen Filius zulässig sei. „Der Hinweis war für uns im Hinblick auf die Offenlegung der Verhältnisse für das rechtssuchende Publikum relevant; zudem sollte damit auch die eingeschränkte Anwesenheit des Sozius Jürgen Filius publiziert werden.“ Die Antwort der Rechtsanwaltskammer lautete, es bestünden keine Bedenken.
Auch eine neuerliche Anfrage bei der Kammer habe keine andere Erkenntnis ergeben. Die Bezeichnung „MdL“ sei ein Namenszusatz, der in sachlicher Form auf dem Kanzleischild angebracht werden dürfe. Weil aber der juristische Dienst des Landtags eine gegenteilige Auffassung vertrete, werde man den Hinweis auf die Mitgliedschaft im Landtag „vorläufig unkenntlich“ machen.
Weshalb der Abgeordnete Filius nur temporär vom Kanzleischild des Rechtsanwalts Filius verschwindet, wird in dem Schreiben nicht näher begründet. Ein gewisser Widerwille lässt sich indes dem Hinweis entnehmen, dass auch „eine Vielzahl anderer Berufsträger und Organisationen im Internet auf Mitgliedschaften in Landtagen oder im Bundestag“ hinweise.
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