Bisher können die meisten Passagiere unter fremdem Namen fliegen. Die CDU sieht darin ein Sicherheitsproblem. Sie denkt an neue Kontrollen und will damit eine Lehre aus dem Mordfall Susanna ziehen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Die Sicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen sollen verschärft werden. Dafür macht sich die CDU stark. Es geht dabei um den Abgleich der Tickets mit Reisepässen oder Personalausweisen der Passagiere. Bis jetzt können Flugreisende ihre Tickets unter falschem Namen buchen, ohne zu riskieren, dass sie bei Kontrollen erwischt werden. „Man kann im Grunde nie ganz sicher sein, wer in einem Flugzeug sitzt“, bemängelt der Sicherheitsexperte Armin Schuster, CDU-Obmann im Innenausschuss des Bundestags. Er will „dringend darüber diskutieren, wie wir diese Sicherheitslücke gesetzgeberisch schließen“, so der Abgeordnete.

 

Die Union zieht damit eine Konsequenz aus dem Fluchtversuch des Tatverdächtigen Ali B. im Mordfall Susanna. Der Mann und seine Familie hatten ihre Flugtickets unter Alibi-Namen gekauft. Dass die Namen in den Ausweispapieren nicht mit denen auf der Bordkarte übereinstimmten, war am Flughafen nicht aufgefallen. Ein Abgleich der Tickets mit dem amtlichen Identitätsnachweis ist derzeit rechtlich nicht vorgeschrieben. Der CDU-Politiker Schuster, Abgeordneter aus dem Wahlkreis Lörrach und vor seiner parlamentarischen Karriere leitender Beamter bei der Bundespolizei, sieht darin „erhebliche Sicherheitsprobleme“ für den Flugbetrieb.

Airline-Verband sieht „keine plausiblen Gründe“ für weitere Kontrollen

Nach aktuellem Stand müssen Flugreisende, wenn sie ein Ticket online buchen, zwar einen Namen und eine Adresse angeben. Es wird aber nicht überprüft, ob diese Angaben ihrer tatsächlichen Identität entsprechen. Wer online eincheckt und innerhalb des Schengenraums reist, muss sich vor dem Abflug in Deutschland keiner Identitätskontrolle unterziehen. Dort wird nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) lediglich überprüft, ob das Ticket gültig ist. „Die Zuständigkeit für das Online-Check-in liegt nicht beim Flughafen“, so die ADV-Sprecherin Sabine Herling. Zuständig seien vielmehr die Fluggesellschaften.

Das europäische Luftsicherheitsrecht verlange „ausdrücklich keine Feststellung der Personalien“, heißt es beim Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Dieser Rechtsauffassung hätten sich die deutschen Behörden angeschlossen. Der Dachverband von Airlines und Flughafengesellschaften betont zudem: Falls die Bundesregierung eine Identitätskontrolle auch bei Reisen innerhalb des Schengenraums einführen wolle, dann bedürfe dies der Genehmigung durch die Europäische Union. BDL-Sprecher Ivo Rzegotta sieht sieht dafür „keine plausiblen Gründe“. Im Zweifelsfall wäre für solche Kontrollen die Bundespolizei zuständig. Rzegotta argumentiert: Im grenzüberschreitenden Bahn-, Bus- und Autoverkehr würden die Personalien der Reisenden auch nicht überprüft. Für die Sicherheit des Flugverkehrs sei „eine Feststellung der Identität des Passagiers nicht notwendig“.