Generalbundesanwalt Harald Range hat in der Affäre um das mutmaßliche Abhören des Handys der Kanzlerin durch den US-Geheimdienst NSA ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Anfangsverdacht lautet: Spionage und Agententätigkeit.

Berlin - Generalbundesanwalt Harald Range hat in der Affäre um das mutmaßliche Abhören des Handys von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) durch den US-Geheimdienst NSA ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Anfangsverdacht lautet: Spionage und Agententätigkeit. Zur Begründung sagte er: „Umfangreiche Vorerhebungen haben zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür erbracht, dass unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgespäht haben“.

 

Das massive Ausspähen der Telekommunikationsdaten von Millionen Bundesbürgern bleibt dagegen vorerst ohne Nachspiel. Im Zuge der Vorermittlungen seien laut Range keine verwertbaren Hinweise „für konkrete, mit den Mitteln des Strafrechts verfolgbare Straftaten erbracht“ worden. Die Prüfung sei damit aber „noch nicht abgeschlossen“ sei. Er behalte sich die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens vor, sollten sich bei den Nachforschungen über den Lauschangriff auf die Kanzlerin neue Anhaltspunkte ergeben. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte, dass nicht auch wegen des Ausspähens der Daten der Bevölkerung ermittelt werde. Das sei „das wesentlichere Delikt.“

Range verteidigte die lange Dauer der Vorermittlungen. Der Generalbundesanwalt hatte aufgrund von Medienberichten über das massenhafte Ausspähern von Bundesbürgern durch britische und US-amerikanische Geheimdienste bereits im Juni 2013 einen ersten Prüfvorgang angelegt. Die Vorermittlungen wurden dann im Oktober 2013 um einen zweiten Prüfvorgang erweitert, als bekannt wurde, dass das Handy der Kanzlerin abgehört worden sein soll. Man habe seitdem „vielfältige Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen“ analysieren müssen. Außerdem habe man das Kanzleramt, das Auswärtige Amt, das Innenministerium, die Nachrichtendienste des Bundes, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundespresseamt um Informationen gebeten.

Ermittlungsreferat „Cyberspionage“

Er habe auch dem früheren NSA-Mitarbeiter Edward Snowden über dessen Rechtsanwalt Gelegenheit gegeben, „sein Wissen über etwaige NSA-Aktivitäten in Deutschland mitzuteilen – wovon er allerdings bis heute keinen Gebrauch gemacht hat“. Um den Herausforderungen der Internet-Spionage künftig besser gewachsen zu sein, hat laut Range am 1. Juni in enger Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt ein neues Ermittlungsreferat „Cyberspionage“ die Arbeit aufgenommen.

Vergangene Woche waren unbestätigte Meldungen auf Kritik gestoßen, Range wolle kein Ermittlungsverfahren starten. Grüne und Linke zitierten Range deshalb vor den Rechtsausschuss des Bundestags, was in den Reihen der Union als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz gewertet wurde. Das müsse „ein Nachspiel haben“, sagte der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU). Mehrere Medien berichteten, Range habe sich am Ende intern gegen massive Bedenken seines Hauses durchgesetzt. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ soll es bei den Ermittlungen deshalb jetzt einen Wechsel geben. Die Fachabteilung, die bisher intern gegen Ermittlungen argumentierte, solle nun nicht mit diesen betraut werden. Range wollte dies nicht kommentieren. Justizminister Heiko Maas (SPD) beteuerte, die Regierung habe keinen Druck ausgeübt. Er habe „von Anfang an großen Wert darauf gelegt, dass der Generalbundesanwalt als Spitze der Ermittlungsbehörde diese Entscheidung selbst treffen muss“.