Abiturientin aus der Region Stuttgart 250 Euro für Widerspruch gegen Abinote

Der Streit über Zeugnisnoten kann sehr unterschiedlich ausgehen. Foto: Eibner-Pressefoto/Fleig

Mit einer Überraschung hat für eine Abiturientin ihr Widerspruch gegen ihre Geschichtsnote geendet. Mit einer Rechnung vom Regierungspräsidium Stuttgart in dreistelliger Höhe hatte die Familie nicht gerechnet.

Hannah Müller (Name geändert) war  schwer  enttäuscht, als  sie ihre Abinote in Geschichte sah. Ihre 10,5 Punkte wurden bei der 18-Jährigen auf zehn Punkte abgerundet. Nicht zum ersten Mal fühlte sich die Schülerin eines Gymnasiums in der Region Stuttgart damit von ihrem Lehrer ungerecht benotet. Aber aus Angst vor Repressalien habe Hannah sich nie getraut, dies zu thematisieren, berichtet ihre Mutter. Nach dem Abi der Tochter wurde die Mutter selber aktiv. Die E-Mail-Kommunikation mit dem Lehrer sei wenig befriedigend und seine Erklärung zur Notenbildung aus ihrer Sicht unschlüssig gewesen. Da sie offenbar auch vom Schulleiter wenig Unterstützung erwartete, suchte die Mutter an anderer Stelle Rat.

 

Formlose Klärung oder Widerspruch?

Erst kontaktierte die Mutter das Kultusministerium, wurde aber ans Regierungspräsidium Stuttgart verwiesen. Und bekam noch im Juli Antwort. „Bei einer Note im Zeugnis des 4. Kurshalbjahres handelt es sich um einen Verwaltungsakt“, mailte der RP-Referent zurück. „Elternteile beziehungsweise Schülerinnen und Schüler können daher einen formalen Widerspruch gegen diese Note einlegen.“ Das gehe aber nur schriftlich und nicht per Mail. Und, so der Referent weiter: „Haben Sie beziehungsweise Ihre Tochter vor, gegen die Note Widerspruch einzulegen, oder führen Sie eine formlose Klärung zwischen Lehrperson, Schulleitung und Ihrer Tochter im Sinn?“

Mutter und Tochter entschieden sich für Widerspruch. Und waren bass erstaunt, als ihnen Wochen später eine Zustellurkunde mit einem Gebührenbescheid ins Haus flatterte. 250 Euro verlangt das RP für den Widerspruchsbescheid. Begründung: Der Widerspruch gegen die Geschichtsnote werde zurückgewiesen, die Kosten des Verfahrens trage die Widerspruchsführerin.

In die Kostenfalle getappt

„Wir sind schier in Ohnmacht gefallen“, berichtet die Mutter, die sich daraufhin an unsere Zeitung gewendet hat. „Wir haben ja Rat gesucht beim RP, wir sind Laien, keine Juristen“, sagt sie. „Wir wussten nicht, dass das mit solchen Kosten verbunden ist.“ Doch dies habe das RP nicht erwähnt. „Es kann doch unmöglich angehen, dass man als normale Eltern, als Nichtjuristen, als 18-Jährige über so ein Kostenrisiko völlig im Unklaren gelassen wird“, meint die Mutter. Denn dann hätte die Familie „niemals Widerspruch gegen die Zeugnisnote eingereicht“. Das sei ja eine Kostenfalle. „Wir fühlen uns hier regelrecht betrogen und unzureichend aufgeklärt“, so die Mutter.

Dies ließ die aufgebrachte Frau auch die Regierungspräsidentin Susanne Bay wissen. Es sei „beschämend“, eine 18-Jährige „wegen eines Widerspruchs gegen eine für sie ungerechtfertigte Zeugnisnote mit 250 Euro zu belasten“. Und, so die Mutter weiter: Wenn es sich nur reiche Schüler leisten könnten, dagegen vorzugehen, könne man nicht von Chancengleichheit sprechen.

RP: Rechtsweg auch für Bedürftige

So sei es nicht, erklärte das RP unserer Zeitung. Denn bei nachgewiesener Bedürftigkeit könne Prozesskostenhilfe gewährt werden. Aber die RP-Sprecherin räumte auch ein: „Das RP als Aufsichtsbehörde kann keine Rechtsberatung gegenüber Schülern und Eltern vornehmen.“ Und: „Nicht jede Anfrage an das RP wird als Widerspruch behandelt.“ Wenn aber ein Schreiben ausdrücklich so bezeichnet und verfasst werde, dann müsse das RP diesen „bescheiden“, also darüber entscheiden.

Ob Kosten entstehen oder nicht, hänge vom Erfolg des Widerspruchs ab. Bei Erfolg entstünden keine Kosten für die Eltern, auch die Anwaltskosten könnten erstattet werden. Bei Zurückweisung des Widerspruchs bittet das RP zur Kasse. Mit Fragen oder Beschwerden könnten sich Schüler oder Eltern auch ans RP wenden, so dessen Sprecherin. „Eine Klärung ist aber wiederum nur unter Einbeziehung der Schule möglich, weshalb diese zunächst zu kontaktieren ist.“

Abiturientin muss zahlen oder klagen

Der Schulleiter von Hannah Müllers Gymnasium räumt auf Anfrage unserer Zeitung ein, ihm sei nicht bekannt, dass ein Widerspruch beim RP mit einem so hohen Kostenrisiko verbunden sei. Es komme an seiner Schule allerdings auch sehr selten vor, dass Schüler sich wegen einer Zeugnisnote ans RP wenden. Denn jeder Fachlehrer sei gehalten, transparent zu machen, wie sich eine Note zusammensetze und wie die einzelnen Teilleistungen gewichtet würden. Allerdings erklärt der Rektor auch: „Bei formalem Widerspruch ist der Schulleiter raus.“ Normalerweise würden Unstimmigkeiten zwischen Fachlehrer und Schüler geklärt, meint der Pädagoge. Diesen Weg empfiehlt auch das RP als ersten Schritt. Und nun? Familie Müller weiß noch nicht, ob sie zahlt oder klagt. Tochter Hannah macht derweil ein FSJ. An einer anderen Schule.

RP führt keine Statistik

Wie viele formlose Beschwerden und förmliche Widersprüche jedes Jahr beim RP landen, darüber führt die Behörde keine Statistik. Auch über die Erfolgsquote nicht.

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