Abkühlung an Neckar und Fils Baden auf eigene Gefahr

Am Reichenbacher Wehr an der Fils kühlen sich die Menschen gerne ab. Foto: /Karin Ait Atmane

Das beste Mittel gegen Hitze ist ein Sprung ins kalte Wasser. Bei Fließgewässern wie Neckar oder Fils ist aber Vorsicht geboten. Neben den Risiken für Leib und Leben ärgern sich die betroffenen Kommunen über jede menge Unrat an den Flussufern.

Gut 500 Meter vom Reichenbacher Freibad entfernt liegt der nächste Badestrand: Im Bereich des kleinen Kraftwerks an der Fils tummeln sich an heißen Tagen manchmal Dutzende von Menschen. Sie sitzen auf den Wiesen und Kiesbänken ebenso wie auf den befestigten Flächen des Wehrs und baden oder schwimmen ober- und unterhalb davon. Und sie hinterlassen jede Menge Müll.

 

Dabei ist das Baden an dieser Stelle verboten. Das Gelände ist zwar frei zugänglich, aber nicht öffentlich: Es gehört dem Kraftwerksbetreiber, der Unternehmensgruppe Günter Pfisterer mit Sitz in Plochingen, und teilweise dem Land. Beide zusammen haben folglich die Verkehrssicherungspflicht, aber keine Mitarbeiter fest vor Ort. „Wir haben schon überlegt, ob man das abschrankt“, sagt Michael Brand, der Geschäftsführer der Unternehmensgruppe. Der Erfolg wäre fraglich, will man nicht eine Festung bauen. Die Warn- und Verbotsschilder, die die Firma immer wieder aufstelle, seien jedenfalls wirkungslos: „Die werden regelmäßig geklaut“. Auch ein privater Sicherheitsdienst, den man schon mehrfach an die Fils rausschickte, habe nichts ausrichten können. „Der wurde angepöbelt, das hat nichts geholfen“, sagt Brand. Er hat auch schon mal einen Anruf von Badelustigen bekommen, die sich beschwerten, dass andere Leute an dieser Stelle ihre Hunde baden lassen oder mit ihren Pferden ins Wasser gingen.

Baden am Kraftwerk ist durchaus gefährlich

Brand hält das Lagern und Baden am Kraftwerk durchaus für gefährlich. Die Anlage selbst sei so gesichert, dass niemand in eine Turbine gezogen werden könne, sagt er. Aber die Gefahr auszurutschen, zu stolpern oder beim Sprung ins Nass auf ein Hindernis zu treffen, sei groß – und keine Badeaufsicht vor Ort. Ein Problem sei auch das „massive Müllaufkommen“. Dieses Thema hat auch den Gemeinderat schon beschäftigt, auf den Wiesen und dem Fußweg entlang der Fils liegt jede Menge Unrat: Flaschen und Getränkedosen in rauen Mengen, Essensverpackungen, Decken und Sitzpolster.

Plochingen hat eine ähnliche Situation am sogenannten „Hundestrand“ gleich nach dem Neckarknie. Auch hier sieht man immer wieder, neben den Vierbeinern, Menschen im Wasser. Bei Niedrigwasser können sie stehen. Aber grade hier, nach der Flussbiegung und der Einmündung der Fils könne man nie wissen, „welche Strömungen oder Unterströmungen“ gerade wirken, sagt Bürgermeister Frank Buß. Das führe auch zu verschiedenen Ablagerungen im Untergrund, an denen man sich verletzen könne. Zwar war an dieser Stelle in den 1920er- und 1930er-Jahren tatsächlich das Plochinger Freibad mit einem Sprungbrett, Betonplattformen und Ruhebänken. Aber damals habe der Neckar ganz anders ausgesehen, so Buß, und es gab feste, überwachte Badezonen.

Wasserqualität wird nicht kontrolliert

Die Wasserqualität wird weder im Neckar noch in der Fils kontrolliert. Die Gemeinden beziehungsweise die Eigentümer diverser Anlagen erheben hier keine Daten, das Gesundheitsamt auch nicht. Letzteres wäre zuständig, würde es sich um ein offizielles Badegewässer handeln. Denn diese werden regelmäßig kontrolliert.

Der Landesgesundheitsminister Manne Lucha warnt grundsätzlich vor dem Baden in Flüssen, denn „diese werden, abgesehen von wenigen ausgewiesenen Badestellen, in der Regel nicht kontrolliert.“ Es sei daher nicht auszuschließen, „dass an diesen Badestellen mikrobiologische Verunreinigungen oberhalb der geltenden Grenzwerte vorliegen“. Zu den möglichen Verunreinigungen, die das Ministerium nennt, zählen unter anderem Keime aus Kläranlagen. Ob’s um die Wasserqualität oder anderes geht: „Wer hier badet, tut das auf eigene Gefahr und eigenes Risiko“, fasst Bürgermeister Buß zusammen.

Was ist erlaubt an Flüssen, Bächen und Seen?

Gesetz
 Paragraf 20 des Wassergesetzes Baden-Württemberg zählt Tätigkeiten auf, die unter den „Gemeingebrauch“ fallen und somit generell gestattet sind. Dazu gehört das Baden ebenso wie das „Schöpfen mit Handgefäßen, das Tränken, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft“ oder das Befahren mit Schlittschuhen.

Einschränkung
Derzeit ist diese Regelung allerdings eingeschränkt: Wegen der niedrigen Wasserstände darf den Oberflächengewässern kein Wasser entnommen werden. Das regelt eine Allgemeinverfügung, die seit dem 23. Juli im Kreis Esslingen in Kraft ist. Sie betrifft aber das Baden nicht.

Badegewässer
Zu Badegewässern zählen alle Teile „eines Oberflächengewässers, bei dem die Gemeinde im Einvernehmen mit der unteren Gesundheitsbehörde und der unteren Wasserbehörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat“. Sie sind in der Badegewässerkarte Baden-Württemberg unter dem Link badegewaesserkarte.landbw.de ausgewiesen.

EU-Richtlinie
Für Badegewässer gilt die Badegewässerverordnung, die eine EU-Richtlinie umsetzt. Sie beinhaltet, dass die Wasserqualität regelmäßig mikrobiologisch überwacht und gegebenenfalls eine Warnung herausgegeben wird.

Seen
Offizielle Badegewässer sind zum Beispiel der Aileswasensee in Neckartailfingen, die Kirchheimer Bürgerseen, der Bissinger See oder der Ziegeleisee in Schorndorf.

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