Anfang nächsten Jahres soll das Bürgergeld Hartz IV ablösen. Wie hoch sollen die Zahlungen laut den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sein?

Der Begriff Hartz IV dürfte bald Geschichte sein. Nach den Plänen der Ampelkoalition soll das Bürgergeld ab Januar 2023 als neue Grundsicherung dienen. Diesen Zeitplan bekräftigte Kanzler Olaf Scholz (SPD) kürzlich.

 

Das bisherige Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) erhalten Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend selbst sichern können. Außerdem müssen sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, mindestens 15 Jahre alt sein und das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben. Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein. Die gleichen Voraussetzungen sollen beim Bezug des Bürgergelds gelten.

Heil spricht sich für neue Berechnungsmethoden aus

Zwar steht die künftige Höhe des Bürgergelds noch nicht fest, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat aber bereits die Eckpunkte seines Gesetzentwurfs vorgestellt. Heil plädiert für neue Berechnungsmethoden, zudem hat er sich für ein Plus von etwa 40 bis 50 Euro im Vergleich zum jetzigen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro pro Monat ausgesprochen.

Außerdem sehen die Pläne des Ministers vor, dass in den ersten beiden Jahren der staatlichen Unterstützung die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt und Vermögen bis 60 000 Euro nicht angetastet werden. Bei sogenannten Pflichtverletzungen innerhalb des ersten halben Jahres soll es keine Kürzungen bei den Zahlungen geben, beispielsweise, wenn Arbeitsangebote nicht angenommen werden.