Negativzinsen aufs Ersparte? Für die Bankkunden war es ein Schock, entsprechend hagelte es auch Kritik. Die Volksbank Reutlingen hat die Negativzinsen nun zurückgezogen – zuvor hatte sie noch eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kassiert.

Wirtschaft: Imelda Flaig (imf)

Reutlingen - In einem offenen Brief des Vorstands teilte die Volksbank Reutlingen diese Woche ihren Kunden mit, dass sie den Preisaushang überarbeitet habe. Diese Überarbeitung „sieht keinerlei negative Zinsen vor“, heißt es in dem Brief. Lediglich für Großanleger behalte man sich weiter vor, den Zinssatz individuell zu vereinbaren, da man die Kosten für die Verwahrung großer Guthaben nicht auf alle Kunden umlegen wolle. „Wir haben aktuell keinerlei Pläne Normalsparern Negativzinsen zu berechnen“, schreibt der Vorstand weiter.

 

Zuvor hatte das noch ganz anders geklungen, als die Volksbank die Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten von Privatkunden bekannt gegeben hatte. Bei Girokonten sollten danach Minuszinsen von 0,5 Prozent schon ab dem ersten Euro gelten, bei Tagesgeldkonten ab 10 000 Euro. Diese Regelung „hielt einer rechtlichen Prüfung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht stand“, hieß es daraufhin bei der Verbraucherzentrale. „Wir haben daher rechtliche Schritte eingeleitet“, sagte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale. Diese hatte eine Abmahnung an die Volksbank geschickt und gefordert, das „rechtswidrige Verhalten einzustellen“ und künftig keine Negativzinsen mehr zu erheben und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ob die im Preisaushang bekannt gegebenen Negativzinsen tatsächlich erhoben wurden, war laut der Verbraucherschützer für die Bewertung der Klausel unerheblich.