Abrechnungsskandal im Klinikum Stuttgart Schlamperei in der Buchhaltung

Die ersten libyschen Patienten landeten im Sommer 2013 in Stuttgart. Foto: Achim Zweygarth

Im Schmiergeld-Prozess sagt der ehemalige Abteilungsleiter der Klinikum-Finanzverwaltung aus. Auch fehlerhafte Rechnungen wurden beglichen. Warum flossen Millionen-Beträge in bar?

Stuttgart - Seit acht Verhandlungstagen versucht die 20. Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Wenzler zu verstehen, wie die finanzielle Abwicklung der Behandlung und Betreuung von 371 libyschen Kriegsversehrten zwischen 2013 und 2015 im städtischen Klinikum derart aus dem Ruder laufen konnte, dass am Ende fast zehn Millionen Euro Verlust aufgelaufen waren. Diesen Betrag haben jedenfalls Wirtschaftsprüfer und das Rechnungsprüfungsamt seinerzeit kommuniziert, worauf einige Führungskräfte personelle Konsequenzen ziehen mussten, seitdem als Beschuldigte geführt werden und mit einer Anklage rechnen müssen.

 

Drei Angeklagte vor Gericht

Die Zweifel an der Einschätzung der Kontrolleure werden mit jedem Prozesstag und mit jeder Zeugenaussage lauter. Ob die drei derzeit angeklagten, als Patientenbetreuer tätigen Unternehmer betrogen, bestochen und Zahlungen ohne Gegenleistungen erhalten haben, soll im weiteren Verlauf geklärt werden.

Die Affäre spielte bekanntlich in der Abteilung International Unit (IU), die sich um die Behandlung und Abrechnung ausländischer Privatpatienten kümmerte und damit die Millionen-Löcher in der Klinikum-Bilanz stopfen sollte. Zwischen 2012 und 2015 sollte das auch mit libyschen Kriegsversehrten gelingen. Man hat sie behandelt und während ihres Aufenthalts betreut und verkostet. Für Vorauszahlungen von rund 23 Millionen soll die IU im Gegenzug Provisionen bezahlt haben. Das ist laut Staatsanwaltschaft verboten.

Warum hat niemand etwas bemerkt?

Aktuell fragt sich das Gericht, wem im Klinikum die „kreative Buchführung“ der IU und deren Überforderung hätte auffallen müssen – und ob eine Überziehung des Libyen-Kontos von zehn Millionen Euro zu verhindern gewesen wäre?

Antworten könnte der ehemalige Leiter des Servicecenters Finanzen liefern, in dessen Abteilung die von der IU für „sachlich und fachlich richtig“ erklärten Rechnungen zur Auszahlung angewiesen und gebucht wurden. Anders als sämtliche ehemaligen Mitarbeiter der IU und deren Vorgesetzte wird der heute 62-Jährige Vorruheständler nicht beschuldigt, sondern als Zeuge geführt. Der zeitliche Abstand zu den Ereignissen wirkt sich nachteilig auf sein Erinnerungsvermögen aus, wurde bei der ersten Anhörung deutlich.

Überhöhte Abrechnungen blieben unbemerkt

Während die nachweislich überzogenen und teils wohl auch manipulierten Abrechnungen des Klinikums und der Chefärzte nach eigenen Angaben nie seinen Argwohn geweckt hatten, vermochte er sich an besonders krasse von der IU beantragte Überweisungen gut erinnern – auch weil ihm das Gericht die Exemplare auf einem großen Monitor präsentierte.

Von besonderem Interesse war etwa die Forderung jenes Patientenbetreuers, der seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt. 833 000 Euro sollte das Klinikum, wohl als Vermittlungsgebühr, an dessen Firma in Tunis überweisen. Der Ex-Finanzabteilungsleiter betonte, die Betragshöhe habe ihn stutzig gemacht, weshalb er seine Vorgesetzte um die Extrafreigabe der vom IU-Chef korrekt abgezeichneten Anweisung gebeten habe. Das hat ihr die Stadt später als Pflichtverletzung ausgelegt und sie fristlos entlassen. Die Kündigung hatte aber keinen Bestand. In den Unterlagen zur Arbeitsgerichtsverhandlung findet sich ein Hinweis, der Zeuge habe nie irgendwelche Bedenken geäußert. In den Mails zur Überweisung nach Tunis hat er tatsächlich lediglich die Genehmigung erbeten. Dass die Rechnung nicht datiert war und das Klinikum gewöhnlich kein Geld ins Ausland überweist, brachte er damals nicht zur Sprache.

Geschäftsführer nicht um Genehmigung gefragt

Nach diesem Vorgang war im September 2013 auf Betreiben des Zeugen eine Zeichnungsregelung eingeführt worden, die bei Auszahlungen über 350 000 Euro die Genehmigung des Geschäftsführers oder seiner Stellvertreterin erforderte. Vor Gericht brachte sich der Zeuge damit in Erklärungsnot, wurde doch 2014 eine Rechnung in Höhe von 357 000 Euro beglichen, die weder eine Rechnungsnummer auf-, noch die Umsatzsteuer ausweist. Vor allem hatte nicht die Geschäftsführung unterschrieben, sondern nur der IU-Chef und seine Mitarbeiterin. „Die Rechnung ist sicher nicht das Nonplusultra“, räumte der Zeuge prompt vor Gericht ein.

Eine Feststellung, die auch für erklärungsbedürftige Anweisungen gilt, mehr als vier Millionen Euro bar auszuzahlen, um sie als Essens- und Taschengeld an die libyschen Patienten zu verteilen. Die Übergabe an einen Geldboten soll in der Sorge der Finanzabteilung begründet gelegen haben, die Verletzten könnte vor der Klinikums-Kasse kampieren. Das Thema dürfte bei der Fortsetzung der Befragung am Donnerstag zur Sprache kommen.

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