Hätte das Gericht dem Kläger Recht gegeben, wäre die Realisierung des 4,1 Milliarden schweren Bahnprojektes "Stuttgart 21", bei dem der Kopf- in einen Durchgangsbahnhof umgebaut werden soll, gefährdet gewesen. Wie Jacobs erläuterte, hätte die Bahn in diesem Fall einerseits nicht abreißen dürfen, andererseits hätte sie sich beim Bau an den Planfeststellungsbeschluss halten müssen. Dieses Dilemma hätte die Bahn laut Jacobs nur mit einer Änderung des Planänderungsbeschlusses lösen können.

Peter Dübbers zeigte sich nach der Entscheidung, die Empörungsrufe im überfüllten Gerichtssaal hervorgerufen hatte, enttäuscht. Das Argument der Bahn hinsichtlich der zeitlichen Verzögerung seines Einwands und die daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen hätten "zu einer etwas einseitigen Beurteilung" geführt, kritisierte er. "Es ist bedauerlich, aber ich kann damit leben", fügte er hinzu. Er wolle erst nach einer Auswertung der Urteilsbegründung entscheiden, ob er in Revision gehe. Er könne sich dies nur leisten, wenn die Unterstützung der etwa 320 Bonatz-Bahnhofsfreunde weiterlaufe. Für den Prozess habe er etwa 70.000 Euro, inklusive 50.000 Euro Spenden bezahlt.

Die Denkmalschutzbehörde habe bereits angekündigt, den Bau im Fall eines Abrisses der Seitenflügel von der Denkmalliste zu streichen, gab Dübbers zu bedenken. "Die Bahn sollte dann aber vorsichtig sein, mit dem Bahnhof anzustellen, was sie will. Die öffentliche Empörung wird auch nach dem Urteil groß sein", sagte er.

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Der Anwalt der Bahn, Winfried Bullinger, äußerte sich erleichtert. Die Bauarbeiten könnten nun ungehindert vorangehen. Der Abriss des Nordflügels ist ab dem 8. September geplant.