Bei elektrischen Antrieben für Fahrräder ist Bosch ein wichtiger Spieler. Weil das Unternehmen Zusagen gemacht hat, auch anderen ABS-Herstellern Zugang zum E-Bike-System zu gestatten, wurden Verfahren in Deutschland und Italien eingestellt.
Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen Bosch eingestellt. Es ging dabei um den Verdacht der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gegenüber einem ABS-Anbieter für E-Bikes.
„Bezogen auf Deutschland ist die Gefahr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Bosch derzeit lediglich abstrakt, da es bislang keinen weiteren Anbieter von ABS für E-Bikes mit Sitz in Deutschland gibt“, begründete Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung. Hintergrund des Verfahrens war die Beschwerde des italienischen ABS-Herstellers Blubrake aus Mailand bei der italienischen Wettbewerbsbehörde.
Beschwerde in Italien als Auslöser
Blubrake hatte Bosch in der Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) zwei Verhaltensweisen vorgeworfen: Erstens erschwere Bosch, dass Blubrake seine ABS über die Bosch E-Bike-Systeme mit Strom versorgen konnte. Zweitens verweigere Bosch die Herausgabe der technischen Spezifikationen, die zur Herstellung einer entsprechenden Kommunikation zwischen Blubrakes ABS und dem Bordcomputer von Bosch erforderlich sind.
Das Bundeskartellamt hatte im September 2023 per Amtshilfe die italienischen Ermittlungen unterstützt und parallel dazu ein eigenes Verfahren wegen der möglichen Auswirkungen in Deutschland eingeleitet. Das Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde wurde im August 2024 mit Zusagen von Bosch beendet, mit denen sich das Unternehmen verpflichtet, potenziellen Anbietern von ABS im Europäischen Wirtschaftsraum Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren.
Kartellamtspräsident Mundt sagte, dass es unwahrscheinlich sei, „dass in Deutschland noch Probleme entstehen, da Bosch sich gegenüber der italienischen Wettbewerbsbehörde verpflichtet hat, künftig potenziellen Anbietern von ABS im Europäischen Wirtschaftsraum, also auch in Deutschland, den Zugang zu seinem E-Bike-System zu gewähren. Vor diesem Hintergrund konnte das Bundeskartellamt sein Verfahren einstellen“.
ABS werden seit einigen Jahren in hochpreisigere E-Bikes eingebaut, um das Blockieren des Vorderrades und damit ein Wegrutschen bei plötzlich starken Bremsmanövern zu verhindern. Das ABS muss zur Stromversorgung mit einem Kabel an das E-Bike-System angeschlossen werden. Zudem muss das ABS softwarebasiert mit dem Bordcomputer des E-Bike-Systems verbunden werden, um den Fahrer über den Betriebsstatus des ABS zu informieren. Bei Bosch handele es sich um einen der bedeutendsten Hersteller solcher E-Bike-Systeme, teilte das Kartellamt weiter mit.