Der Bundesrat kippt eine Reform des Bundespolizeigesetzes. Eine zwischen SPD und Union ebenfalls seit Jahren umstrittene Novelle des Verfassungsschutzgesetzes lässt er hingegen passieren. Hier geht es vor allem um die Überwachung von Messenger-Kommunikation.

Berlin - Die Bundespolizei wird vorerst keine neuen Befugnisse für Abschiebungen und die Verfolgung bestimmter Verbrechen erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, den der Bundestag vor zwei Wochen gebilligt hatte, brachte der Bundesrat am Freitag zu Fall. Er sah auch eine bessere Unterbringung der Bundespolizei an Bahnhöfen und Flughäfen vor sowie - begrenzt auf Fälle lebensgefährdender Schleusungen - eine Erlaubnis zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

 

Zugleich verabschiedete die Länderkammer eine Novelle des Gesetzes, das die Arbeit des Verfassungsschutzes regelt, die diese sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung für den Inlandsgeheimdienst erlaubt. Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste darf der Verfassungsschutz künftig mitlesen - falls eine entsprechende Anordnung im Einzelfall erteilt wird.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) nannte den Gesetzentwurf zur Bundespolizei „unpraktikabel“ und verfassungsrechtlich bedenklich. Er warb dafür, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einige Punkte in dem Entwurf zu ändern. Dafür fand sich aber auch keine Mehrheit.

Dürfte Thema für nächste Regierung werden

Die Ablehnung im Bundesrat bedeutet, dass sich wohl die nächste Bundesregierung erneut mit dem Vorhaben befassen wird. Theoretisch könnten zwar auch Bundestag oder Bundesregierung noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Das gilt aber als unwahrscheinlich, weil die Union aus ihrer Sicht schon bei der Erarbeitung des nun abgelehnten Entwurfs große Zugeständnisse an die SPD gemacht hatte.

Die Bundesregierung wolle „zeitnah eine Entscheidung darüber treffen, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, auf Anfrage. Die Kritik der Länder sei überraschend, da diese schon früh ins parlamentarische Verfahren eingebunden worden seien.

Darüber, dass das Bundespolizeigesetz, das zuletzt 1994 in wesentlichen Punkten überarbeitet wurde, nicht mehr zeitgemäß ist, herrscht weitgehend Konsens. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), sagte, damals habe es weder Messengerdienste noch Drohnen oder Datenschutzgrundverordnung gegeben. Eine Reform sei dringend geboten.

Kritik aus Reihen der CDU

Der Aufgabenkatalog der Bundespolizei hätte nach dem nun abgelehnten Gesetzentwurf leicht erweitert werden sollen. Beispielsweise sollte sie vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer abschieben dürfen, wenn diese da angetroffen werden, wo die Bundespolizei zuständig ist - etwa an Bahnhöfen oder bei einer Kontrolle im Zug. Allerdings nur, wenn das lokal zuständige Ausländeramt damit einverstanden ist.

„Unser Bemühen um eine deutliche Steigerung der Zahl der Rückführungen ist nun vereitelt“, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU). „Das Veto der Grünen trägt klar die Handschrift des linken Parteiflügels, der auch schon beim migrationspolitischen Teil des grünen Wahlprogramms die Feder geführt hat.“

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte hingegen: „Das Scheitern des Gesetzentwurfs ist ein guter Tag für Zehntausende Geduldete, die nun nicht befürchten müssen, bei Kontrollen der Bundespolizei in Bahnhöfen und Zügen auf Verdacht in Abschiebungshaft genommen zu werden.“