Sollen Geflüchtete, die einen festen Job haben, abgeschoben werden? Darüber gibt es in der Landesregierung Streit. Naser und Kelvin sind zwei der Betroffenen. Was drohende Abschiebungen für sie und ihre Chefs bedeuten.

Stuttgart - Sollen Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, abgeschoben werden – auch wenn sie einen festen Arbeitsvertrag haben? Darüber ist sich die Landesregierung uneins. Die Grünen wollen mehr Ermessensspielraum und berufen sich dabei auf Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes. Darin steht, dass eine Abschiebung bei „erheblichen öffentlichen Interessen“ ausgesetzt werden kann. Großzügiger als in Baden-Württemberg würden Fälle von Geflüchteten in Arbeit anderswo gehandhabt, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, heißt es von der IHK Stuttgart.