Die Stadt Bochum hat gegen die Rückholung des islamistiscnen gefährders Sami A. Bschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Das wurde am Mittwoch bekannt.

Münster - Die Stadt Bochum will verhindern, dass der unter umstrittenen Umständen nach Tunesien abgeschobene Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird. Die Stadt hat am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eingelegt, wonach die Abschiebung rückgängig gemacht werden muss. Das teilte das OVG in Münster mit. Bevor das Gericht entscheidet, will es die Begründung abwarten. Die Frist für die Stadt Bochum endet am 13. August.

 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden nach Tunesien als „grob rechtswidrig“ bezeichnet. Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde Bochum nach Deutschland zurückzuholen.

Das NRW-Flüchtlingsministerium hatte angekündigt, zusammen mit der Ausländerbehörde Beschwerde dagegen einzulegen. Verfahrensbeteiligt sei aber nur die Stadt Bochum, sagte eine OVG-Sprecherin.