Morgens um 6 Uhr aus dem Bett gerissen und abgeschoben
„All dies wurde auch dem Gericht vorgetragen“, sagt Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Trotzdem hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche den Eilantrag des Böblinger Jugendamts auf Rückführung der Jugendlichen nach Deutschland abgelehnt. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts ist Vormund der Geschwister. Sie war vor der Abschiebung nicht informiert worden.
Kurz vor Weihnachten, morgens um 6 Uhr, hatten Beamte die Kinder aus dem Bett gerissen und ins Flugzeug nach Tirana gesetzt. Die Vormündin hatte keine Gelegenheit mehr, Rechtsmittel dagegen einzulegen und die Rechtmäßigkeit der Abschiebung prüfen zu lassen. Das sei ein klarer Verstoß gegen internationales Recht, das Minderjährige unter besonderen Schutz stelle, sagt McGinley.
Plötzlich waren die Eltern verschwunden – und die Kinder allein
Das Leben der albanischen Geschwister war in den vergangenen Jahren nie einfach gewesen. Erstmals 2015 waren sie gemeinsam mit ihren Eltern nach Deutschland eingereist. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und die Familie abgeschoben. Irgendwann 2017 kehrte sie zurück. Die Zeit davor sei die Familie offenbar durch Europa getingelt, habe mal in der Türkei, mal in Griechenland gelebt, berichtet Wolfgang Trede, Chef des Böblinger Jugendamts. „Der Zwölfjährige spricht so gut wie kein Albanisch.“
Die Familie fand eine Wohnung in einer Gemeinde nahe Böblingen. Viel um die Kinder gekümmert haben sich die Eltern offenbar nicht. „Der damals zehnjährige Junge war meistens auf der Gasse“, sagt Trede. Im Januar 2019 dann tauchten die Eltern unter. „Als die Kinder von der Schule kamen, lagen auf dem Tisch ihre Pässe und 100 Euro.“ Seither sind die Jugendlichen auf sich gestellt. Sie kamen in Wohngruppen des Waldhauses in Leonberg unter – und integrierten sich schnell. Das Mädchen bereitete sich auf den Hauptschulabschluss vor, war Klassensprecherin. Ihr Bruder war aktiv im Sportverein und bei den Pfadfindern. „Es gab keinerlei Straftaten“, betont Trede. Die Kinder hätten sich gut integriert, erstmals nach einem jahrelangen unsteten Leben so etwas wie Sicherheit und eine Perspektive verspürt. Das machte die Abschiebung zunichte.
Der Innenminister wehrt sich gegen Kritik
Genau diesen Aspekt betont auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Urteil von Mitte Januar, das die Rechte minderjähriger Flüchtlinge stärkt. Eine Abschiebung Minderjähriger sei nur möglich, wenn vorher feststehe, wo der Jugendliche unterkomme. Wenn eine sichere Unterbringung bei einem Verwandten oder in einer Schutzeinrichtung nicht gewährleistet sei, würde der Minderjährige „somit in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft versetzt, insbesondere in Bezug auf seine Schulausbildung, seine Verbindung zu einer Pflegefamilie oder die Möglichkeit, in dem betreffenden Mitgliedstaat zu bleiben“.
Die grünen Landtagsabgeordneten Thekla Walker und Bernd Murschel sehen in der Abschiebung eine Verletzung des Kindeswohls und einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die auch Deutschland unterschrieben hat. In seinem Antwortschreiben an die beiden Abgeordneten rechtfertigt der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl die Abschiebung. „Alle gesetzlichen Anforderungen für die Rückführung von unbegleiteten Minderjährigen wurden eingehalten.“ So habe man die Behörden in Albanien informiert und diese hätten zugesagt, dass ein Kinderschutzbeauftragter die Jugendlichen am Flughafen abholen und sie in eine Schutzeinrichtung bringen werde.
Stattdessen seien die Jugendlichen am Flughafen von Polizeibeamten bedroht worden, berichtet Michael Weinmann vom Waldhaus. „Man hat sie gezwungen, mit dem Bruder mitzugehen. Anderenfalls würde man sie in eine Zelle stecken.“
Auch das Verwaltungsgericht äußerte Zweifel, ob bei der Abschiebung alle rechtlichen Vorgaben eingehalten worden sind. Trotzdem lehnte es den Eilantrag auf Rückkehr ab. Nun hoffen Jugendamt und Waldhaus auf die Hauptverhandlung, die das Ganze grundsätzlich klären soll. „Doch das kann noch ein Jahr dauern“, sagt Ruben Hoffmann, der Anwalt des Jugendamts. Für die Betreuer der Geschwister ist das eine schlimme Vorstellung. „Dass die Kinder noch ein Jahr unter den Verhältnissen leben müssen, das macht uns große Sorgen“, sagt Weinmann.
Online-Petition für die Rückholung