Ausländer in einem Beschäftigungsverhältnis könnten bald von einer Ermessensduldung profitieren. Damit kommt das Regierungspräsidium Karlsruhe einem Wunsch der Unternehmen im Südwesten nach.

Stuttgart - Wer als Ausländer nur geduldet ist, aber bereits längere Zeit im Südwesten arbeitet, soll eine bessere Bleibeperspektive bekommen. Durch das Regierungspräsidium Karlsruhe könnten künftig sogenannte Ermessensduldungen für ausreisepflichtige Ausländer in Beschäftigung erteilt werden, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit.

 

„Dadurch werden wir weitestgehend vermeiden, dass im Laufe dieses Jahres Ausländer und ihre Familienangehörigen abgeschoben werden, obwohl sie bereits die Voraussetzungen der künftigen Beschäftigungsduldung erfüllen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) laut Mitteilung.

Mehr Planungssicherheit für Unternehmen im Südwesten

Voraussetzung für eine solche Duldung sei unter anderem, dass der Betreffende seit mindestens 12 Monaten geduldet ist, seit mindestens 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt und der Lebensunterhalt gesichert ist.

Wer bestimmte Straftaten begangen hat, sei ausgenommen, hieß es beim Ministerium weiter. Mit der Bleibeperspektive komme man einem Wunsch der Unternehmen im Südwesten nach, gut integrierten arbeitenden Ausländern Planungssicherheit bis zum Erlass einer bundesweiten Regelung zur Beschäftigungsduldung zu geben.