Zwei geduldete, abgelehnte Asylbewerber sind in der Stuttgarter Ausländerbehörde verhaftet worden, die die Polizei zuvor informiert hat. Sie kamen ins Pforzheimer Abschiebegefängnis. Für die Ausländerbehörde sind es Sonderfälle. Harsche Kritik kommt von Asylpfarrer Joachim Schlecht.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Die Polizei hat vor wenigen Tagen zwei Flüchtlinge direkt in der Ausländerbehörde verhaftet und nach Pforzheim ins Abschiebegefängnis gebracht. Beim AK Asyl Stuttgart ist man alarmiert, weil das eigentlich seit Jahren in Stuttgart nicht Praxis gewesen sein soll. „Ich finde das Vorgehen äußerst problematisch“, sagt Asylpfarrer Joachim Schlecht. Das notdürftig aufgebaute, eh zerbrechliche Vertrauen in die Ausländerbehörde werde zerstört, so Schlecht. Er glaubt, dass sich die Fälle in den Unterkünften herumsprechen und befürchtet, dass sich auch bei Flüchtlingen, die sich keine Sorgen machen müssten, Angst breit macht.

 

„Er wurde von vier Beamten mit Handschellen abgeführt“, berichtet Ona Yanar, der einen der Betroffenen, Arol N.-N. aus Kamerun, mit zur Ausländerbehörde begleitet hat. Das Asylverfahren des 19-Jährigen, der sich in Stuttgart laut seiner deutschen Unterstützer sehr schnell integriert haben soll, wurde abgelehnt, weil er ursprünglich in Spanien erkennungsdienstlich erfasst wurde. Damit ist – dem sogenannten Dublin-Abkommen folgend – Spanien als Einreiseland für den Asylantrag zuständig. Laut dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe sind unter den 1359 Abschiebungen bis Ende Mai insgesamt 127 Dublin-Fälle, also Überstellungen in ein anderes EU-Land, gewesen.

Freiwillig ausreisen wollten die Flüchtlinge nicht

Bei der Ausländerbehörde werden die zwei Verhaftungen bestätigt. Es handele sich um Sonderfälle, betont Robert Ulshöfer, der stellvertretende Leiter der Ausländerbehörde. Das Regierungspräsidium Stuttgart habe Abschiebehaft beantragt, weil bei beiden Personen Abschiebeversuche zuvor gescheitert seien. Auch Arol N.-N. habe sich einmal seiner Abschiebung wiedersetzt, einmal sei er nicht angetroffen worden. Das RP habe deshalb um Mithilfe gebeten. Entsprechend habe die Ausländerbehörde die Polizei über die Termine der Flüchtlinge informiert. „Man muss auch den Personen habhaft werden“, erklärt Ulshöfer. Beide hätten die Möglichkeit gehabt, die Abschiebung über eine freiwillige Ausreise zu vermeiden und damit die Wiedereinreisesperre zu verhindern, mit der sie nun konfrontiert sein werden.

Er wisse auch, dass es andere Flüchtlinge verunsichern kann, was passiert ist. „Grundsätzlich wollen wir, dass die Ausländer zur Ausländerbehörde gerne kommen“, sagt Ulshöfer. Aber auch Abschiebungen gehörten zum Ausländerrecht dazu, nicht nur die Gewährung eines Aufenthaltstitels. Laut einem Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe gibt es „keine Anordnung“, verstärkt mithilfe der Ausländerbehörden ausreisepflichtige Flüchtlinge festzunehmen. Das komme aber vereinzelt immer mal wieder vor – so sei es in der Vergangenheit aber auch schon gehandhabt worden, berichtet der Sprecher.