Der Freistaat schiebt mehr Afghanen ab als alle anderen Bundesländer gemeinsam – und belässt es dabei auch nicht nur bei Straftätern. Im Einzelfall verhält er sich aber überraschend flexibel.
München - Meist starten sie dienstags, die monatlichen Charterflüge nach Kabul. Freiwillig ist da keiner an Bord: weder die afghanischen Flüchtlinge, die der deutsche Staat auf diese Weise abschiebt, noch die zahlreichen staatlichen „Flugbegleiter“, also die Polizisten. Am 14. Dezember 2016 ist die erste Maschine abgehoben, seither waren es rund 30 Flüge mit zusammen etwa 800 Afghanen. Mehr als die Hälfte davon stammte aus Bayern. Deshalb war es jetzt auch der Bayerische Flüchtlingsrat zusammen mit der Organisation „Pro Asyl“, der eine Dreijahresbilanz gezogen hat.
Sie fällt nicht ganz so tiefschwarz aus, wie es bei den Beteiligten zu erwarten gewesen wäre. Einig sind sich Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat und Bernd Mesovic von Pro Asyl darin: Afghanistan sei derzeit – noch vor Jemen – das unsicherste Land der Erde. Die Gewalt gerade gegen Zivilisten explodiere; die UN sprächen aktuell vom „tödlichsten Vierteljahr seit Beginn der Aufzeichnungen“. Dass es, wie deutsche Politiker behaupteten, „immer noch ruhige Ecken im Lande“ gäbe und man also Flüchtlinge abschieben könnte, dem widerspricht Mesovic entschieden. Das gelte nicht mal für die Hauptstadt Kabul, weshalb etwa Frankreich generell auf Abschiebungen dorthin verzichte.
Mehrheitlich unbescholten
Wer wird eigentlich abgeschoben? Die Regelung, dass es nur Straftäter, Gefährder und „hartnäckige Identitätstauscher“ treffen solle, gilt seit zwei Jahren nicht mehr. Die meisten Bundesländer, so Dünnwald, hielten dennoch daran fest. Nur Bayern nicht. Nach Angaben des Landesamtes für Asyl und Rückführungen saßen im bisher letzten Flug am Dienstag dieser Woche 24 Afghanen aus Bayern, von denen ganze elf rechtskräftig verurteilt waren (wegen Gewalt-, Sexual- und Rauschgiftdelikten). Die übrigen 13 wurden lediglich abgeschoben, weil ihr Asylantrag negativ beschieden worden war. Im November waren 14 von 25 Abgeschobenen strafrechtlich unbescholten.
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt? Den Flüchtlingshelfern ist das ein Rätsel. Von Willkür wollen sie nicht direkt sprechen; das sei „ein weites Feld“, sagt Stephan Dünnwald: „Aber es fallen Entscheidungen schon unterschiedlich aus, je nach Behörde oder einzelnen Sachbearbeitern, die sich vielleicht von einem konkreten Geflüchteten besonders genervt fühlen.“
Appelle auch aus der CSU
„Unterschiedlich“ heißt etwa , dass ein Afghane, der sich in psychiatrischer Behandlung an der Münchner Uniklinik befand, laut Dünnwald in den Flieger gesteckt wurde. Es bedeutet aber auch, dass es manche überraschenden Wendungen gibt. So habe vom bisher letzten Flug, so Dünnwald, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kurzfristig zwei junge Männer „runtergenommen“. Beide machten gerade eine Ausbildung als Pflegekräfte; solche sind in Deutschland rar, und eigentlich habe Herrmann grundsätzlich verfügt, dass angehende Pfleger vorerst im Land bleiben könnten. Für beide übrigens – „es sind ja nicht nur wir, die sich für Flüchtlinge einsetzen“, sagt Dünnwald – hatten sich namhafte CSU-Politiker verwendet: die frühere Landtagspräsidentin Barbara Stamm und Tobias Reiß, der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion.
Überhaupt scheint Bayerns Haltung flexibler, als man denkt. Hatte Andreas Scheuer, damals noch CSU-Generalsekretär, vor drei Jahren Härte gefordert – „weil einen Senegalesen, der ministriert und Fußball spielt, den kriegst du nicht mehr los“ – so geht man heute eher pragmatisch vor. Das Landesamt für Asyl und Rückführungen versichert, man prüfe „umfassend alle Umstände des Einzelfalls“, etwa ob „die Personen besondere Integrationsleistungen erbracht haben“.
So absolut lässt Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat das zwar nicht stehen. Doch auch er sagt: Afghanen, die sich aktiv um Integration bemühen, Deutsch lernen, eine Ausbildung machen oder mit Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten –und vor allem solche, die gerne soziale Kontakte knüpfen, etwa im (Fußball-)Verein, die könnten im Ernstfall auf „viele Unterstützerbriefe“ aus dem jeweiligen Ort zählen: „So einer kommt nicht mal in die Nähe einer Abschiebung.“