Immer öfter und rigoroser werden Fremdparker auf privaten Stellflächen von Abschlepp-Sheriffs an den Haken genommen. Doch nicht immer geht alles mit rechten Dingen zu.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Abschlepp-Sheriffs nehmen fremde Autos konsequent und gnadenlos an den Haken – und manchmal machen sie sich dabei strafbar. Die Justiz wird vermehrt auf dubiose Praktiken aufmerksam. Ein inzwischen 33 Jahre alter Unternehmer ist jüngst vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden – wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Erpressung. Die Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt.

 

Manchmal muss man eben beharrlich sein: Eine Stuttgarter Autofahrerin hatte es nicht einfach hingenommen, als ihr Wagen im Dezember 2017 von einem Baustellengelände an der Nordbahnhofstraße abgeschleppt worden war. Sie wollte den Auftraggeber wissen, in dessen Namen ihr Wagen nachts zur Zentrale des Abschleppunternehmens im Gewerbegebiet Fasanenhof gebracht worden war. Die Spur führte zu einem Nürtinger Bauunternehmen, das allerdings einen Auftrag bestritt. Überdies war die Firma längst nicht mehr am Nordbahnhof tätig. Die damals 52-jährige Autofahrerin erstattete Anzeige – und brachte so einen spektakulären Fall ins Rollen.

Ein einträgliches Geschäft: Jeder Wagen bringt 250 Euro in die Kasse – und zwar sofort, weil das Auto sonst nicht herausgegeben wird. Nach den Berichten unserer Zeitung meldeten sich immer mehr Betroffene, und bei der Polizei wurde die Ermittlungsgruppe Haken eingerichtet. Die Staatsanwaltschaft setzte eine Razzia in Gang. Die Ermittlungen gingen über Monate – noch bis heute ist nicht alles ausgewertet. Mehr als 640 Geschädigte soll es gegeben haben.

Weitere Ermittlungen in Feuerbach

Dabei sind Abschleppaktionen rechtens, wenn der Grundstücksbesitzer einen Auftrag dazu erteilt. Das erlaubt Paragraf 859 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Fall der Firma vom Fasanenhof, die in der Nordbahnhofstraße, aber auch im Namen der Bahn in der Wolframstraße abgeschleppt hatte, gab es aber keinen Vertrag. Jedenfalls keinen, der von den angeblichen Auftraggebern unterschrieben worden wäre.

Einen weiteren dubiosen Fall hat es auch in der Maybachstraße in Feuerbach gegeben – wo ein Abschlepper im Namen eines Getränkehandels monatelang Fremdparker an den Haken nahm. Den Getränkehandel gab es aber schon seit Monaten nicht mehr – und die Konzernzentrale bestritt ein Vertragsverhältnis. Wer da mit wem und wann Verträge abgeschlossen und gekündigt haben will, ist dabei recht undurchsichtig. Die Ermittlungen der Kripo gestalten sich aufwendig. Mit unserer Berichterstattung Anfang des Jahres endeten die Abschleppaktionen.