Seit April sind für Autofahrer anderthalb Meter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern vorgeschrieben. Eine Auswertung für Stuttgart zeigt, dass das oft nicht eingehalten wird.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Stuttgart - Anderthalb Meter Abstand gelten nicht nur wegen Corona, sondern laut Straßenverkehrsordnung auch auf der Straße – und zwar seit April. Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer überholt, muss er innerorts mindestens 150 Zentimeter Abstand halten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen.