Stuttgart - In einem Schwangerschaftsabbruch liegt immer ein Konflikt. Ein gesellschaftlich-moralischer, meist auch ein tief emotionaler. Dem Selbstbestimmungsrecht der ungewollt Schwangeren steht das Recht des ungeborenen Lebens gegenüber. Keine Frau wird sich leichtfertig für einen solchen Eingriff entscheiden, sondern meist aus einer extremen seelischen Notlage heraus. Es ist daher wichtig und richtig, dass den betroffenen Frauen in den Beratungsstellen Alternativen zum Abbruch aufgezeigt werden. Es sollte aber auch klar sein: Letztlich ist es allein die Entscheidung derjenigen Frau, um deren Körper und Leben es geht.
Schwangerschaftsabbrüche wird es immer geben – ob rechtswidrig oder nicht. Es ist aber wichtig, dass betroffene Frauen medizinisch betreut werden. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, wozu es führen kann, wenn ungewollt Schwangere in ihrer Verzweiflung versuchen, mit Gegenständen abzutreiben. Deshalb braucht es Ärzte, die solche Eingriffe vornehmen.
Schwangerschaftskonfliktgesetz: Ausreichende Versorgung ist gesetzlich vorgeschrieben
Das Land hat den gesetzlichen Auftrag, ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen sicherzustellen, in denen Abbrüche vorgenommen werden. Hier gibt es politischen Nachholbedarf. Das Problem ist aber: Solange die Eingriffe an sich stigmatisiert und Mediziner öffentlich dafür angeprangert werden, dass sie betroffenen Frauen helfen, wird es schwierig sein, diese gesetzlich vorgeschriebene Versorgung zu gewährleisten. Schon jetzt gibt es in vielen Landkreisen in Baden-Württemberg keine Praxen oder Kliniken mehr, die die Eingriffe vornehmen.
Es ist daher auch wichtig, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Ein Blick nach Holland zeigt: Dies bedeutet nicht, dass die Häufigkeit der Eingriffe steigt.