Abzocke im Internet So schützen Sie sich vor Spam-Mails

Wer E-Mails von unbekannten Absendern erhält, sollte vorsichtig sein. Foto: Adobe Stock /Al Studio

Immer mehr Spam-Mails enthalten gefälschte Inkassoforderungen. Wer einige Hinweise beachtet, kann die betrügerische Post erkennen und sich davor schützen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Stuttgart - „Letzte Mahnung“ im Betreff und im Anhang eine Zip-Datei: Wer eine E-Mail einer angeblichen Inkassofirma in seinem Postfach findet, sollte vorsichtig sein. Denn immer häufiger sind gefälschte Inkassomails im Umlauf. Für den Empfänger ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. Diesen Umstand machen sich Abzocker zunutze: Mit Drohungen und Einschüchterungen wollen sie ihre Opfer zur Zahlung drängen – oder sie dazu bringen, auf einen Link zu klicken oder einen Dateianhang zu öffnen, hinter dem sich Schadsoftware verbirgt. Woran Betroffene Mails von Betrügern erkennen.

 

Wie gehen die Betrüger vor?

Abzocker fordern oft angeblich angefallene Kosten für Abonnements oder Gewinnspiele ein. Auch ausstehende GEZ-Gebühren werden mithilfe von gefälschten Mails gerne geltend gemacht. Und dann wird gedroht: mit Hausbesuchen, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollziehern oder Pfändungen. Vor allem bei älteren Menschen kann das Eindruck machen und sie dazu bringen, Geld zu überweisen. Doch allein die Palette an Drohungen weist schon darauf hin, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt: „Seriöse Inkassobüros würden im ersten Schreiben keine derartigen Drohungen aussprechen“, erklärt Michaela Rassat, Juristin beim D.A.S.-Leistungsservice. „Zwangsvollstreckungen sind erst mit einem sogenannten vollstreckungsfähigen Titel möglich. Dies kann zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid nach einem gerichtlichen Mahnverfahren oder ein Gerichtsurteil sein.“ Ohne ein gerichtliches Verfahren, bei dem der angebliche Schuldner Gelegenheit zum Einspruch gegen die Forderung hat, gibt es keinen Vollstreckungstitel. Und wer keine Post von einem Gericht bekommen hat, gegen den gibt es auch keine Zwangsvollstreckung.

Wie sind betrügerische Mails erkennbar?

Neben den Drohgebärden sind es vor allem Grammatik- und Rechtschreibfehler, die auf einen unseriösen Hintergrund hindeuten, heißt es beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Viele Online-Betrüger sitzen im Ausland und nutzen Online-Übersetzungsprogramme, um eine deutsche Mail zu schreiben. Das fällt auf. Gleiches gilt für Zeichensetzungsfehler und fehlende Umlaute. Ebenfalls schnell als Fake zu erkennen sind E-Mails, die auf Englisch oder Französisch verfasst sind. Denn wer nicht gerade Kunde einer ausländischen Bank ist, kann sicher sein, dass ihn seine Bank nur auf Deutsch kontaktieren wird. Auch ein fehlender Name in der Anrede zeigt, dass es sich um eine Fälschung handelt: Banken und andere Geschäftspartner wie etwa Online-Zahlungsdienste sprechen einen in E-Mails grundsätzlich mit Namen an und niemals mit „Sehr geehrter Kunde“ oder „Sehr geehrter Nutzer“. Auch ein Blick auf die Kontodaten kann aufschlussreich sein: Hat der Absender sein Konto im Ausland, sollten Empfänger misstrauisch werden. Hierzu genügt es, die IBAN zu kontrollieren: Bei deutschen Konten beginnt diese mit „DE“.

Was sollte man tun, wenn man eine Inkassomail bekommt?

Grundsätzlich gilt: Niemals Links anklicken oder Anhänge öffnen. Dahinter könnte sich Schadsoftware verstecken. „Wer die Zip- oder Cab-Anhänge öffnet, riskiert, dass sein Computer ausgespäht wird und die Daten an die Betrüger übermittelt werden“, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Auf potenzielle Spam-Mails sollten die Empfänger nicht antworten, denn auf diese Weise bestätigen sie dem Absender, dass ihre Mailadresse existiert und machen sich so zur Zielscheibe für weitere Betrugsversuche. „Betroffene sollten überlegen, ob sie in der Vergangenheit einen Vertrag eingegangen sind, bei dem sie die Rechnung nicht beglichen haben“, sagt Rechtsexpertin Rassat. Wer sich unsicher ist, kann seine Kontoauszüge mit den Online-Bestellungen der letzten Zeit abgleichen. In einem vertrauenswürdigen Schreiben muss das Inkassobüro den Auftraggeber sowie den Grund für die Forderung nennen und Angaben zur Höhe der Inkassokosten machen.

Wie erkennt kann man seriöse Inkassofirmen?

Manchmal hilft schon eine kurze Internetrecherche nach dem Namen der Firma und den Begriffen „Erfahrungen“ oder „Betrug“, um unseriösen Absendern auf die Schliche zu kommen. Zudem können sich Betroffene unter www.rechtsdienstleistungsregister.de informieren, ob die betreffende Firma oder der Rechtsanwalt registriert ist und somit die Berechtigung besitzt, Zahlungen für andere einzutreiben. „Aber auch hier gibt es schwarze Schafe: Viele Betrüger agieren unter dem Namen registrierter Inkassobüros“, warnt Juristin Rassat. Um das zu überprüfen, können Betroffene die im Rechtsdienstleistungsregister angegebene Nummer anrufen. Handelt es sich um eine Spam-Mail: am besten sofort löschen.

Wie lässt sich Betrüger-Mails vorbeugen?

Eine Möglichkeit sind zwei E-Mail-Adressen: Eine Mailadresse wird nur dort genutzt, wo man nichts bestellen möchte, die andere für Bestellungen. Bei allen Mahn-Mails, die an erstere Adresse verschickt werden, weiß man, dass es sich um Spam handelt.

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