Wer mit seinem Smartphone Apps nutzt, kann dabei versehentlich und teilweise unbemerkt kostenpflichtige Zusatzdienste bestellen. Verbraucherschützer empfehlen, diese Angebote zu sperren – doch auch das hilft nicht immer.

Berlin - Die Überraschung kommt mit der Mobilfunkrechnung. Zusammen mit den üblichen Gebühren findet sich bei einem Kunden der Telekom auch ein Posten der Global AQA Pty Ltd auf der Rechnung. Die Firma ist dem Kunden völlig unbekannt. Der Anbieter, der in Australien sitzt, verlangt für nicht näher bestimmte Leistungen 51,74 Euro, die von der Telekom eingezogen werden. Erkundigungen ergeben, dass hinter der Firma ein Dienstleister mit dem Namen „SMS-Guru“ steht. „Schick uns eine beliebige Frage – wir antworten innerhalb von wenigen Minuten“, lautet der Slogan des Unternehmens. Auf der Internetseite des Unternehmens findet sich in kleiner Schrift der Hinweis, dass jede Frage 1,99 Euro kostet.

 

Für den Telekom-Kunden, Vater einer 14-jährigen Tochter, wird es ein teurer Spaß. Die Schülerin schickte 26 Kurznachrichten in der falschen Annahme an „SMS-Guru“, der Dienst koste nichts. Auf der Internetseite wirbt das Unternehmen mit Hilfestellung zu Fragen wie dieser: „Finde ich in diesem Jahr meine große Liebe?“ Gerade jugendliche Nutzer fallen darauf häufig herein. Wer als Vater oder Mutter denkt, mit dem Pauschaltarif für das Handy gebe es eine wirksame Kostensperre, irrt gewaltig. Hannelore Brecht-Kaul von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt, nicht nur Jugendliche machten Erfahrung mit teuren Zusatzangeboten für Mobilfunknutzer. Auch Erwachsene seien betroffen. „Früher spielten in unserer Beratung vor allem Klingelton-Bestellungen eine Rolle, heute sind es die unzähligen Zusatzangebote, die über das Smartphone gebucht werden können.“ Häufig würden die Verbraucher von hohen Rechnungen überrascht, weil sie sich nicht im Klaren darüber waren, dass sie kostenpflichtige Angebote bestellten.

Nicht jeder Drittanbieter ist ein Abzocker

„Die Praktiken von Drittanbietern sind ein Thema“, sagt die Beraterin der Verbraucherzentrale. Als Drittanbieter werden die Unternehmen bezeichnet, die Mobilfunknutzern Zusatzdienste und Abonnements anbieten. Das können seriöse Angebote wie die Bestellung von Fahrscheinen im Nahverkehr oder eines Parktickets sein. Oft zocken aber auch unseriöse Anbieter Kunden mit fragwürdigen Leistungen und Abofallen ab. Die Telefonanbieter unterstützen das Geschäft, indem sie die Beträge der Drittanbieter über die monatliche Rechnung eintreiben. Ein Sprecher der Telekom Deutschland erklärte, das Unternehmen habe die Bedingungen verschärft. Die Preise für die Zusatzleistungen müssten klar erkennbar sein. Der Kunde müsse Bestellungen über sein Mobilfunkgerät auch zwei Mal bestätigen. Auch aus Sicht der Verbraucherschützer ist es ein Fortschritt, dass Telefonanbieter inzwischen klare Vorgaben machen. Dennoch wird die Abzocke noch immer leicht gemacht.

Der Kunde kann mit einigen Klicks Leistungen erwerben, deren Preise erst Wochen später mit der Telefonrechnung sichtbar werden. Nicht selten wird eine Bestellung ausgelöst, ohne dass es dem Kunden bewusst ist. „Bei der Nutzung von Apps sollten Verbraucher aufpassen, dass sie nicht versehentlich eine Bestellung auslösen“, sagt die Stuttgarter Verbraucherschützerin. So komme es vor, dass Mobilfunknutzer Apps mit Spielen oder Sportnachrichten nutzen und dabei ein Abo abschließen. Hinweise, dass die Angebote mit Kosten verbunden sind, sind oft nicht gleich auf den ersten Blick zu erkennen. Auch über den Nachrichtendienstes Whatsapp werden inzwischen Mitteilungen verschickt, die einen Link enthalten. Wer den Link antippt, schließt ein Abo für irgendwelche Leistungen mit einem Wochenpreis von 4,99 Euro ab. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig: Der Kunde muss bei Online-Bestellungen darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Kaufvorgang handelt.

Telefonrechnung kontrollieren

Bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart meldete sich ein Betroffener, dem seit 2013 mit der Telefonrechnung die Kosten für ein Abonnement abgebucht werden. Er merkte dies erst Jahre später. Der Tipp der Berater: auf jeden Fall die Rechnung kontrollieren. Auf der Telefonrechnung erscheinen dann Hinweise wie dieser: „Zu folgenden Beträgen liegen der Telekom Deutschland keine Informationen vor“. Vorgeschrieben ist, dass der Kontakt des Drittanbieters angegeben wird, an den der Kunde Beschwerden richten kann. Oft handelt es sich nur um eine Servicestelle, die für mehrere Drittanbieter im Ausland tätig wird. Der Kunde hat das Recht, einen detaillierten Nachweis zu fordern, wofür der Betrag berechnet wurde. Ob er das Geld zurückfordern kann, hängt vom Einzelfall ab.

Dabei gibt es einen einfachen Weg, um sich Ärger und Kosten zu ersparen. Seit der Gesetzesnovelle 2012 sind die Telefonanbieter verpflichtet, dass Kunden ihre Mobilfunknummer für Drittanbieter sperren lassen können. „Wir können nur dazu raten, eine Sperre für Drittanbieter einzurichten. Diese Sperre ist nicht voreingestellt und kann kostenlos beim Telefonanbieter beantragt werden“, sagt die Verbraucherberaterin Brecht-Kaul. Sie ist der Meinung, die Telefonfirmen sollten stärker darüber informieren. „Es wäre wünschenswert, schon bei Vertragsabschluss auf die Möglichkeit der Sperrung hinzuweisen“, meint sie. Damit ist die entsprechende Mobilfunknummer für Drittanbieter nicht mehr nutzbar. Das heißt aber nicht, dass Konsumenten damit gegen alle Formen von Abzocke im Netz geschützt sind. Wer über das Smartphone etwa Bestellungen im Internet aufgibt und dafür die Kreditkartennummer angibt, den schützt eine Sperre nicht. Zumindest für Eltern, die ihre Kinder mit Smartphones ausstatten, ist es aber eine gute Möglichkeit, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.