Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt.
19.02.2013 - 10:25 Uhr
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt.