Zwischen den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim und einem Sammler ägyptischer Kunst ist es zum Streit gekommen. Die beiden Kontrahenten haben jetzt vor Gericht einen Vergleich ausgehandelt. Damit ist der Zwist aber noch nicht ausgeräumt.

Mannheim - In dem Streit zwischen einem Hamburger Kaufmann und den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen (REM) um die Ägyptensammlung des Hamburgers haben sich beide Parteien vor dem Landgericht Mannheim auf einen Vergleich geeinigt. Die Vertreter des Museums versicherten dabei, sie hätten zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, die persönliche oder geschäftliche Ehre des Sammlers zu verletzten. In zwei Pressemitteilungen zu dem Thema habe man auch nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass die Exponate seiner Kollektion „unecht“ oder „illegal eingeführt worden“ seien.

 

Im Gegenzug gaben die Anwälte des Sammlers zu Protokoll, dieser werde künftig nicht mehr behaupten, er sei vom Generaldirektor des Mannheimer Museums, Professor Alfried Wieczorek, „unfair behandelt und getäuscht worden“. Darüber hinaus vereinbarten beide Seiten, in Zukunft Stillschweigen über den Stand ihrer Auseinandersetzung zu wahren. Die Vertreter des Sammlers versicherten zudem, sie verzichteten auf „etwaige bis heute entstandene Schadenersatzansprüche“. Sie deuteten aber zugleich an, dass sie solche Forderungen für die Zukunft durchaus noch im Auge haben.

Als Glanzlicht gedacht

Dabei sollte die Hamburger Sammlung ursprünglich ein Glanzlicht eines neuen Ägypten-Schwerpunkts werden, den die Mannheimer Museen zurzeit aufbauen. Die Verhandlung zur Überlassung der Exponate hatten bereits 2011 begonnen. Wie weit sie damals gediehen sind und was im Einzelnen vereinbart oder nicht vereinbart worden war, darüber gehen die Angaben der Beteiligten inzwischen auseinander.

Unumstritten scheint, dass Ende 2011 ein erster Teil der Exponate nach Mannheim gebracht und anschließend dort verwahrt wurde. Etliche Monate später kam es dann zu Unstimmigkeiten. Der Museumsdirektor Wieczorek erklärte, man habe sich „per Handschlag“ auf eine Überlassung der Sammlung geeinigt. Dagegen stellten die Anwälte des Kaufmanns am 18. Dezember vergangenen Jahres in einer Pressemitteilung fest, es seien nie Verträge über Zuwendungen, Zustiftungen oder Leihgaben geschlossen worden.

Keine Ende der Auseinandersetzungen

Der Museumschef habe ihren Mandanten „getäuscht und überrumpelt“. Wieczorek erklärte nur einen Tag später, schon im Sommer 2012 seien Zweifel an der Echtheit eines Teils der Ausstellungsstücke aufgekommen. Der Sammler sei aber nicht bereit gewesen, Einsicht in Herkunftsunterlagen zu gewähren und habe archäologische Echtheitsprüfungen in Mannheim ausgeschlossen. Daher, so hieß es damals, wolle man „Abstand von einer weiteren Zusammenarbeit“ nehmen.

Fünf Wochen danach – und damit etwas spät, wie das Gericht in Mannheim befand – beantragte der Sammler eine einstweilige Verfügung. Mit ihr wollte er Wieczorek die Aussagen zu den Themen Einsicht in Unterlagen und Echtheitsprüfungen untersagen lassen. So weit wollte die zuständige Kammer aber nicht ohne Weiteres gehen. Stattdessen riet der Vorsitzende beiden Seiten zu einem Vergleich, der schließlich nach gut vierstündigem Ringen zustande kam.

Beendet sind die Auseinandersetzungen damit aber noch nicht. Obwohl die Reiss-Engelhorn-Museen die Exponate, die bei ihr eingelagert waren, inzwischen bis auf zwei Pfandstücke an den Hamburger Sammler zurückgegeben haben, ist beim Landgericht Mannheim weiter eine Klage auf Herausgabe anhängig. Gestritten wird auch vor dem Arbeitsgericht, weil das Museum einen Ägyptologen, der die Sammlung betreuen sollte, wieder entlassen hat.