Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof erklärt die Neuregelung der Arbeitszeitermäßigung für ältere Lehrkräfte für rechtmäßig. Diese hat dazu geführt, dass sie mehr unterrichten müssen – die Gewerkschaften sehen dies kritisch.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Ludwigsburg - Die Überraschung ist ausgeblieben. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Donnerstag die Normenkontrollklage dreier Lehrer gegen das Land Baden-Württemberg abgelehnt. Die Lehrkräfte aus Sindelfingen, Meckenbeuren (Bodenseekreis) und Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) hatten gegen eine Rechtsverordnung geklagt. Diese hat zur Folge, dass ältere Lehrer später in den Genuss der sogenannten Altersermäßigung kommen und weniger stark von Unterrichtsverpflichtungen entlastet werden wie zuvor.

 

Die Kläger wurden vor Gericht vom Deutschen Beamtenbund vertreten, auch die Lehrergewerkschaft GEW hatte sich solidarisch erklärt. Aber bereits in der Verhandlung am Mittwoch deutete sich an, dass die Erfolgsaussichten gering sind. Die Neuregelung stehe „im Einklang mit höherrangigem Recht“, erklärt der 4. Senat des VGH in der Urteilsbegründung. Die Altersermäßigung sei eine „gesetzlich nicht vorgeschriebene, freiwillige Fürsorgemaßnahme des Dienstherrn“, die jederzeit an veränderte Sachlagen angepasst werden dürfe.

Die Lehrergewerkschaft kritisiert das Urteil

Er sei enttäuscht über das Urteil, sagt der Ludwigsburger GEW-Vorsitzende Martin Hettler. Für die Lehrerschaft in Baden-Württemberg bedeute dies, dass sich die Arbeitssituation weiter verschlechtere. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nun ausgerechnet ältere Kollegen unter den Sparrunden des Landes leiden sollen.

Das Ziel der Altersermäßigung ist es, ältere Lehrkräfte zu entlasten und ihnen mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einzuräumen. Früher reduzierte sich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von Lehrern um eine Stunde, wenn sie das 58. Lebensjahr vollendet hatten, und um eine weitere Stunde nach dem 60. Lebensjahr. Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist die beklagte Rechtsverordnung in Kraft, und seither bekommen Lehrer erst mit Vollendung des 60. Lebensjahrs eine erste Ermäßigung und mit dem 62. Lebensjahr eine zweite.

Die Neuregelung betrifft rund 127 000 Lehrer im Land

Das Land argumentiert, diese Verschiebung bringe 411 zusätzliche Lehrerdeputate und helfe somit, den Haushalt zu entlasten und die Unterrichtsversorgung sicher zu stellen. Zudem trage die Neuregelung auch der Erhöhung der Lebensarbeitszeit Rechnung. Der VGH stellte dazu fest, dass dies „nicht zu beanstanden“ sei.

Das Urteil betrifft alle Lehrer im Land, unabhängig davon, ob es sich um Beamte oder Angestellte handelt. 127 000 Lehrkräfte beschäftigt Baden-Württemberg derzeit, 91,5 Prozent von ihnen sind verbeamtet.

Die drei Kläger hatten vor dem VGH auch Bestandsschutz gefordert, weil sie bereits in den Genuss der Altersermäßigung gekommen waren, nun aber wieder länger unterrichten müssen. Auch dieser Vorstoß blieb erfolglos. „Eine Übergangsregel ist nicht erforderlich“, urteilt der VGH. Die Lehrkräfte hätten nicht darauf vertrauen können, dass der Dienstherr „die ihnen gewährten Ermäßigungen“ uneingeschränkt gewähren wird. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.