Die grün-schwarze Landesregierung hat sich nach zähem Ringen auf die Änderung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg verständigt. Die Polizei erhält dadurch mehr Befugnisse.

Stuttgart - Die baden-württembergische Polizei erhält mehr Befugnisse zur Verbrechensbekämpfung. Die Spitzen der grün-schwarzen Koalition einigten sich am Donnerstag in Stuttgart bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses auf eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes. Demnach dürfen Polizisten künftig in bestimmten Fällen Schulterkameras auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Die sogenannten Bodycams dürfen bisher nur außerhalb von geschlossenen Gebäuden eingeschaltet werden.

 

Zudem sollen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit bei Großveranstaltungen - etwa bei Fußballspielen oder auf Weihnachtsmärkten - präventive Durchsuchungen und die Kontrolle von Verdächtigen für Polizisten auf eine rechtssichere Basis gestellt werden. Man wolle den Polizisten eine noch bessere Rechtsgrundlage geben, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Monatelang hatten die Koalitionspartner über mehr Befugnisse für die Polizei gestritten. Dazu gab es keine Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Die CDU konnte ihre umstrittensten Forderungen nicht gegen den Widerstand der Grünen durchsetzen. Die heimliche Online-Durchsuchung, also das Durchsuchen ganzer Festplatten von Computern, um Terrorpläne zu vereiteln, schafft es etwa nicht in das geplante Gesetz. Am Donnerstag lobte Strobl aber die grün-schwarze Einigung. „Aus Sicht des Innenministers steht dem Weihnachtsfrieden nichts entgegen“, sagte Strobl.