Der Bundestag hat neue Regeln für Reisebuchungen in Deutschland verabschiedet. Es gibt in mehreren Bereichen massive Verschlechterungen für die Verbraucher.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Die Umsetzung einer EU-Richtlinie soll von Sommer 2018 Urlauber europaweit besser schützen. Doch für deutsche Touristen bringt die heftig umstrittene Reform viele Nachteile, das bisherige Schutzniveau sinkt nach Einschätzung des Bundesverbands der Verbraucherschützer deutlich.

 
Warum ändert sich das Reiserecht?
Der Grund ist eine EU-Richtlinie, die ab Mitte 2018 europaweite Mindeststandards bei Buchungen von Pauschalreisen schaffen soll. Vor allem im Online-Geschäft gibt es viele Schutzlücken, wenn Verbraucher sich Flüge, Hotel, Kreuzfahrten und Mietwagen einzeln zusammenstellen. Im Gegensatz zu Pauschalreisen haftet dann kein zentraler Veranstalter für Mängel, und es gibt auch keinen Insolvenzschutz für Zahlungen. Die Richtlinie müssen alle EU-Staaten bis Ende des Jahres ohne viel Spielraum umsetzen. In Deutschland führt die Umsetzung zu einigen deutlichen Nachteilen für Urlauber im Vergleich zum bisherigen Schutzniveau.
Ist es rechtens, dass Veranstalter den Preis für Pauschalreisen nachträglich erhöhen?
Die Branchenlobby setzte in Brüssel durch, dass Anbieter künftig bis 20 Tage vor Reisebeginn den Buchungspreis der Pauschalreise nachträglich noch um bis zu acht Prozent erhöhen dürfen, ohne dem Kunden ein Rücktrittsrecht einräumen zu müssen. Bis jetzt gelten nur fünf Prozent als zumutbar. Als Begründung reicht ein Verweis auf gestiegene Kerosinpreise oder andere Wechselkurse. Vom Vertrag zurücktreten darf der Kunde künftig erst, wenn der Veranstalter eine noch höhere Nachforderung stellt.
Wie sieht der Schutz bei Tagesreisen aus?
Mehr als 50 Millionen Tagesreisen bis zu 24 Stunden und ohne Übernachtung unternehmen die Deutschen jedes Jahr. Bisher fällt zum Beispiel die Busreise zur Hafen-Rundfahrt nach Hamburg oder zum Oktoberfest in München unter das Pauschalreiserecht. Veranstalter müssen sich also gegen Insolvenz absichern. Auch für Reisemängel müssen die Veranstalter haften. Künftig gilt das für die allermeisten Verträge nicht mehr.
Ist dafür Brüssel verantwortlich?
Nein. Verbraucherschützer Felix Methmann vom Dachverband VZBV kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung in aller Schärfe: „Die EU-Richtlinie lässt ausdrücklich Spielraum für den bisher besseren deutschen Schutz, das hatten die Deutschen in Brüssel sogar selbst durchsetzt.“ Um der einflussreichen Reiselobby entgegenzukommen, habe Justizminister Heiko Maas (SPD) den verbraucherfreundlichen Passus im ersten Gesetzesentwurf später streichen lassen.
Wie sieht es künftig mit den Risiken bei der Buchung von Ferienwohnungen aus?
Auch bei der Anmietung von Ferienhäusern und -wohnungen bei Veranstaltern und Agenturen laufen Urlauber künftig Gefahr, hohe Anzahlungen an unseriöse Anbieter zu verlieren. Auch hier sind Kundengelder bisher durch das deutsche Pauschalreiserecht gesichert. Ebenso können Kunden Schadenersatz bei Mängeln geltend machen. Künftig müssen geleimte Mieter im schlimmsten Fall im Ausland versuchen, nach dortigen Regeln zu ihrem Recht und Geld zu kommen.
Welche Vorteile bringt das neue Reiserecht?
Es gibt künftig europaweit strengere Informationspflichten und Vorgaben zur Insolvenzabsicherung. In Deutschland existiert aber längt das bewährte System des Sicherungsscheins, das ebenfalls gefährdet war und beibehalten wird. Für Reisemängel können Urlauber künftig zwei Jahre lang Ersatz fordern, bislang verfallen die Ansprüche in Deutschland nach einem Monat.
Wer haftet bei „verbundenen Reisen“?
Bucht der Kunde online oder im Reisebüro binnen 24 Stunden mehrere Reiseleistungen beim gleichen Anbieter, also zum Beispiel auf der Airline-Plattform zum Flug auch noch Hotel oder Mietwagen, soll der Verkäufer künftig wie bei einer Pauschalreise haften. Reisebüros und Online-Anbieter könnten so in die Veranstalterhaftung geraten und zusätzliche Haftungs- und Insolvenzversicherungen benötigen. Die Aufregung deshalb war groß, die Branche setzte Ausnahmen durch. Ergebnis: Wenn der Anbieter getrennte Rechnungen für Flug, Hotel und Transfer schreibt, gibt es für Kunden weiter keinen Pauschalreiseschutz.