Am Mittwoch hat das Kabinett beschlossen, den illegalen Erwerb und Besitz von Schusswaffen für eine gewisse Frist nicht mehr unter Strafe zu stellen. Waffen können damit straffrei bei der Polizei abgegeben werden.

Berlin - Der illegale Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition sollen für eine gewisse Frist nicht mehr unter Strafe stehen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Waffengesetzes. Waffenbesitzer sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Waffen binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes straffrei bei Behörden oder der Polizei abzugeben. So will die Bundesregierung die Anzahl der zirkulierenden Waffen verringern, teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit. Zugleich würden die Sicherheitsvorschriften für die Aufbewahrung von Waffen geändert, um neue technische Entwicklungen zu berücksichtigen.

 

Straffreie Waffenabgabe bei der Polizei

Zugleich will der Staat künftig noch früher erkennen, wenn sich Extremisten Waffen beschaffen wollen. „Das ist noch nicht im Gesetzentwurf enthalten, aber dafür gibt es eine politische Einigung“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Künftig sollen die Verfassungsschützer beim Abgleich ihrer Datenbank mit dem Waffenregister nicht nur Waffenbesitzer, sondern auch bereits Daten von Antragstellern einer Waffenerlaubnis einsehen und prüfen. „Die letzten Monate haben uns überdeutlich vor Augen geführt: Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten!“, erklärte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). „So kann der Verfassungsschutz frühzeitiger als bisher prüfen und erkennen, wenn Extremisten versuchen, an Waffen zu kommen.“ Wie engmaschig der Verfassungsschutz die Daten abgleichen werde, müsse noch geklärt werden.