Kommentar zu AfD-Politiker in Burladingen Den Bürgermeister abwählen
Wie wird man einen unfähigen Bürgermeister los? In Baden-Württemberg gar nicht. Es braucht ein Abwahlverfahren wie in Hessen oder Thüringen, meint Christine Keck.
Wie wird man einen unfähigen Bürgermeister los? In Baden-Württemberg gar nicht. Es braucht ein Abwahlverfahren wie in Hessen oder Thüringen, meint Christine Keck.
Burladingen - Er beschimpft seit Jahren den Gemeinderat und zieht über Flüchtlinge her, er wird vom Landrat wegen seines Verhaltens gerügt und blockiert kommunalpolitische Entscheidungen. Harry Ebert, AfD-Bürgermeister in Burladingen, scheint unantastbar. Alle Rücktrittsforderungen hat er ignoriert.
Bürgermeister haben in Baden-Württemberg einen sicheren Job, ihre Stellung ist zementiert. Abwahlmechanismen sind nicht erwünscht, nur der „Trottelparagraf 128“ der Gemeindeordnung, wie er im Juristenjargon heißt, öffnet eine Option. Gegriffen hat er noch nie.
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Es geht nicht um eine Attacke gegen die AfD. Das Problem ist größer. Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein Bürgermeister untragbar wird. Was in Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen möglich ist, müsste auch in Baden-Württemberg mehrheitsfähig sein: ein Passus im Kommunalwahlrecht, der unter hohen Hürden die Chance zur Abwahl eines Bürgermeisters bietet. Schließlich soll niemand aus dem Amt gehebelt werden, weil der Wind dreht oder ein Projekt gescheitert ist. Denkbar wären eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Gemeinderats und ein Bürgerentscheid, bei dem mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten mitabstimmen.
Zuletzt hat ein AfD-Landtagsabgeordneter in einer Kleinen Anfrage bei Innenminister Strobl (CDU) nachgehakt und eine Abfuhr erhalten. Die Sorge, dass solch ein Instrument, die Position der Rathauschefs schwächen und von einer Minderheit missbraucht werden könnte, ist unberechtigt. Anderswo werden auch nicht nach Belieben Bürgermeister abgesägt.