Eine Rumänin, die in Deutschland lebt, will mit ihrem dänischen Partner von Stuttgart nach Ägypten fliegen. Am Check-in wird sie wegen eines fehlenden Visums abgewiesen. Zu recht? Das soll nun ein Gericht klären.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wenn einer keine Reise tut, weil man ihn am Flughafen nicht mitnimmt, dann kann er was erzählen. Das trifft auf Jesper Thorsen zu. Er ist sauer. Er wollte an Ostern nach Ägypten, wie im Jahr zuvor auch, zusammen mit seiner Partnerin Andrea Bodean. Das Paar lebt in Rosenfeld im Zollernalbkreis. Er ist Däne, sie Rumänin – also beide Europäer. Die Fluggesellschaft nahm sie nicht mit. Der Däne hätte an Bord dürfen, die Rumänin nicht. Die Begründung der Fluggesellschaft Sun Express lautete, dass rumänische Staatsbürger bereits vor dem Abflug ein Visum besorgen und beim Einchecken vorlegen müssen. Die im Jahr zuvor von Bodean und Thorsen praktizierte Lösung, bei der Ankunft am Flughafen in Ägypten ein Touristenvisum für 25 Dollar zu erwerben, sei nicht mehr möglich, argumentierte Sun Express und in ihrem Auftrag das Stuttgarter Bodenpersonal.

 

Die Botschaft hatte im Vorfeld eine positive Antwort erteilt

Das Paar, das nicht fliegen durfte, fiel aus allen Wolken und blieb daheim. Sie setzten sich ans Telefon und an den Rechner. Alles, was sie bei ihrer Recherche fanden, gab ihnen recht. „Wie kann es sein, dass die ägyptische Botschaft uns die Auskunft erteilt, wir können wie im vergangenen Jahr vorgehen, und am Flughafen lässt uns die Airline stehen?“, schimpft der Geschäftsmann. Thorsen und Bodean haben das schwarz auf weiß, und nicht nur von der ägyptischen Botschaft in Berlin. Sie haben sich auch bei der ägyptischen Botschaft in Bukarest und noch bei der rumänischen Vertretung in Kairo erkundigt. Übereinstimmend bekamen sie von allen Behörden die Auskunft, Andrea Bodean müsse kein Visum vor dem Abflug besorgen, sie könne es – wie bisher auch und wie von dem Paar geplant – nach der Landung am Zielflughafen in Ägypten ausstellen lassen. Die Bestätigungsschreiben der Botschaften liegen unserer Zeitung vor. Die Airline beharrt jedoch darauf, trotzdem richtig gehandelt zu haben. „Sun Express hat sich in diesem Fall absolut korrekt verhalten. Fluggesellschaften weltweit handeln nach den vom Dachverband International Air Transport Association (IATA) vorgegebenen Bestimmungen, die ständig aktualisiert werden“, sagte eine Sprecherin der Fluggesellschaft. Einer Airline, die dagegen verstoße, könne von staatlicher Seite eine sehr hohe Strafe auferlegt werden. Außerdem müsse die Gesellschaft dann für den Rückflug aufkommen, so die Sprecherin.

Auch die Auskunft auf der Website der IATA ist positiv für die Rumänin

An den Regeln der IATA orientieren sich laut der Sun-Express-Sprecherin „die meisten“ Fluggesellschaften. Die Regularien für rumänische Staatsbürger, die nach Ägypten reisen möchten, hätten sich vor einiger Zeit geändert. Allerdings bekommt man eine andere Auskunft direkt von der IATA. Eine Sprecherin der Organisation verweist auf ein Formular auf der Internetseite der IATA, dass bei der Abfrage das Ergebnis bringt, ein Visum kann in Ägypten bei Ankunft erworben werden. Die IATA-Sprecherin betonte das ausdrücklich in ihrer Antwort an unsere Zeitung. Mit dieser Auskunft der IATA konfrontiert, teilt die Firma Sun Express: Sie könne keine Angaben dazu machen, ob die Informationen, die die IATA auf der Webseite veröffentlicht, eins zu eins mit den Informationen in dem System übereinstimmen, auf das die Fluggesellschaften an den Airports zugreifen. Auch sei es möglich, dass die Regelung zum Zeitpunkt des Abflugs eine andere gewesen sei als nun, zum Zeitpunkt der Rechercheanfrage des Paares und unserer Redaktion.

Der letzte Satz in der Antwort der Pressesprecher in der Firma Sun Express bringt den sonst eher ruhigen Dänen Jesper Thorsen auf die Palme: „Für aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen sind sowohl Airlines als auch Reiseveranstalter angehalten, auf das Konsulat oder die Botschaft zu verweisen.“ Genau das habe seine Partnerin getan, „aber wie kann es sein, dass das am Flughafen nicht mehr gilt?“, fragt Thorsen immer noch fassungslos.

Mehr als 1600 Euro haben die zwei mit der geplatzten Reise in den Sand gesetzt. Einen Teil davon wollen sie sich zurückholen: Thorsen hat einen Anwalt eingeschaltet, voraussichtlich geht der Fall im August vor Gericht. Im September steht dann der nächste Urlaub an: nach Ägypten. Dieses Mal mit Visum im Pass – sicher ist sicher.

Wer vor der Abreise auf Nummer sicher gehen will, kann auf www.iatatravelcentre.com die Bestimmungen überprüfen.