Ärger in Niederstetten Der ganze Gemeinderat droht mit Rücktritt

Idyllischer Ort: Erst bei näherer Betrachtung erkennt man, dass sich Niederstetten im politischen Krisenmodus befindet. Foto: Gemeinde Niederstetten

Der Gemeinderat von Niederstetten hat seine Bürgermeisterin vor die Tür gesetzt – zu Unrecht, wie der Verwaltungsgerichtshof jetzt festgestellt hat. Doch kann man Ehrenamtliche zur Zusammenarbeit zwingen?

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Eineinhalb Stunden lang informieren die Stadträte von Niederstetten detailliert über die vergangenen zweieinhalb Jahre. Minutiös erklären sie, wie der Streit mit ihrer Bürgermeisterin Heike Naber (CDU) eskalierte und dann in einer vorläufigen Amtsenthebung mündete. Die drei Listensprecher reden und auch mehrere Ortsvorsteher. Am Ende bittet der CDU-Stadtrat Roland Landwehr um ein Stimmungsbild: Wer jetzt noch der Meinung sei, dass der Gemeinderat nicht im Recht sei, der möge seine Hand heben. Doch diese Abstimmung will keiner der rund 150 Bürger in der Alten Turnhalle. „Was soll das?“, tönt es zurück.

 

Wer recht hat, darum geht es in der 5000-Einwohner-Stadt im Main-Tauber-Kreis schon lange nicht mehr. Die Frage ist, wie es überhaupt noch irgendwie weitergehen soll. Dass Naber, 2018 mit absoluter Mehrheit gewählt, im neuen Jahr einfach so ins Rathaus zurückspaziert nach mehr als anderthalbjähriger Abstinenz, daran glaubt spätestens nach dieser Veranstaltung kaum noch einer. Man hätte sich rechtzeitig an einen Tisch setzen sollen, meint eine Frau hinterher. Für andere ist der Fall schlicht gegessen. „Wären wir in Hessen, wäre das Problem längst gelöst.“

Der Gemeinderat wechselte die Schlösser aus

Gerade wurde der Frankfurter Oberbürgermeister in einem Abwahlverfahren in die Wüste geschickt. Die baden-württembergische Gemeindeordnung sieht ein solches Prozedere nicht vor. Bürgermeister haben eine fast unantastbare Stellung. Das hat der Gemeinderat vor wenigen Tagen vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) noch einmal vor Augen geführt bekommen. Die disziplinarrechtliche vorläufige Dienstenthebung, die das Landratsamt im April 2021 aussprach, nachdem der Gemeinderat die Bürgermeisterin mit der Auswechslung der Schlösser im Rathaus schon ausgesperrt hatte, sei rechtswidrig, und zwar schon aus formalen Gründen. Die beteiligte Amtsperson sei möglicherweise befangen gewesen.

Der Grund: Der Leiter des Kommunalamtes hatte sich in der Lokalzeitung mit der Einschätzung zitieren lassen, die Überschreitung der Kompetenzen durch die Bürgermeisterin, die der Gemeinderat ihr vorwerfe, sei kein Kavaliersdelikt. Sieben Mal, so hatten die Räte herausgefunden, hatte Naber Grundstücksverkäufe und Architektenverträge abgeschlossen, ohne den Gemeinderat um die notwendige Genehmigung zu bitten. Um dies wiederum zu kaschieren, soll Naber ein Gemeinderatsprotokoll nachträglich geändert haben. Die Ermittlungen der Ellwanger Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung laufen aber immer noch.

Naber sieht keine Probleme

Den Schaden konnte die Stadt in langen Verhandlungen auf 240 000 Euro reduzieren. Ursprünglich war es um mehr als 700 000 Euro gegangen. Der VGH, der im Laufe des Verfahrens die Vertreter der Stadt nicht anhörte, teilte mit, dass er die Vorwürfe gleichwohl inhaltlich nicht ausreichend für eine Amtsenthebung halte. Die Revision zum Bundesgerichtshof schloss er aus. Der Main-Tauber-Kreis prüfe eine Nichtzulassungsbeschwerde, sagte ein Sprecher des Landratsamtes. Verzichtet die Behörde darauf, wird das Urteil in vier Wochen rechtskräftig. Naber erklärte schon vor einem Jahr, dass aus ihrer Sicht „einer konstruktiven Aufnahme der weiteren Zusammenarbeit nichts entgegensteht“. Aktuell äußert sie sich nicht.

Nur die Stadträte wollen nicht – kein einziger von ihnen. Man werde die Möglichkeit eines kollektiven Rücktritts prüfen, sagt der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Roth. In Ermangelung von Nachrückern müsste in dem Fall wohl eine Nachwahl stattfinden. Doch dass die bisherigen Listen – Wählervereinigung, CDU und SPD – dafür nach Kandidaten suchen würden, ist unwahrscheinlich. Die Situation in Niederstetten ist nach dem VGH-Urteil komplett verfahren.

Kein kollektiver Rücktritt möglich

Rücktrittsgründe
 Die Gemeindeordnung lässt den kollektiven Rücktritt des Gemeinderats nicht zu. Es geht aber individuell. Wer zehn Jahre dabei oder mindestens 62 Jahre alt ist, darf mit Zustimmung der anderen ausscheiden. Auch familiäre Gründe zählen.

Nachwahl
 In Niederstetten erfüllt ein Großteil des Gremiums diese Bedingungen. Fehlen Nachrücker, kann der Gemeinderat bis auf die Hälfte seiner Größe schrumpfen. Dann muss eine Nachwahl stattfinden.

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