Eine Anwohnerin klagt unter anderem gegen die Zooogenehmigung und hat eine Petition beim Europäischen Parlament eingereicht.

Göppingen - Ulrike Kinzler-Straub hat die Nase voll, im wörtlichen Sinn. Seit Jahren prangert die Anwohnerin des Göppinger Tierparks, in dem sich unter anderem Nasenbären, Affen oder Dromedare tummeln, die Zustände in dem kleinen Zoo an. Der Tierpark hat sich nach und nach am Rand eines Wohngebiets an der Schickhardtstraße ausgebreitet, ohne dass dafür jemals eine Genehmigung erteilt worden wäre. Jetzt klagt sie dagegen vor Gericht und hat sogar eine Petition beim Europäischen Parlament eingereicht. Denn das Landratsamt habe dem Zoo eine Genehmigung nach einer EU-Vorgabe erteilt.

 

Baurecht soll den Tierpark im Nachhinein legalisieren

Dass der Tierpark, der sich seit knapp 85 Jahren aus einem Vereinsheim der Aquarienfreunde zu einem Streichelzoo und Auffanglager für verstoßene Exoten gemausert hat, im Nachhinein mittels Bebauungsplan legalisiert werden soll, hält sie für unmöglich. Ihr Anwalt, der Verwaltungsrechtler Jürgen Fritz, glaubt, das Verfahren sei zum Scheitern verurteilt.

Stadt soll Verlegung nie ernsthaft geprüft haben

Er wirft der Stadt schwerwiegende Abwägungsfehler vor. Es sei niemals ernsthaft geprüft worden, ob der Tierpark nicht verlegt werden könnte. Fritz argumentiert unter anderem mit einem Rechtsgutachten, das ein Anwalt in seiner Referendarszeit für die Verwaltung erstellt hatte. Die Stadt hält das Gutachten für nicht bindend, weil es nicht offiziell in Auftrag gegeben worden war. In der Expertise ist aber die Rede davon, dass eine Verlegung des Tierparks die sauberste Lösung sei. Der Tierpark hat Fritz zufolge am jetzigen Standort sowieso keine Zukunft.

Zwei Alternativen, ein Resultat: Schließung

In einem Schreiben, dass nun an die Gemeinderäte ging, erklärt Fritz warum. Er nennt zwei mögliche Zukunftsszenarien. Eine Lösung geht davon aus, dass die Stadt – wie von ihm erwartet – keinen gültigen Bebauungsplan aufstellt. Dann müsse sie den seit dem Jahr 2009 ruhenden Rechtsstreit mit dem Tierpark um eine Abbruchverfügung der illegalen Schwarzbauten auf dem Gelände fortsetzen und zwangsweise durchsetzen. Die Alternative: die Stadt beschließt wider Erwarten einen wirksamen Bebauungsplan. Dies würde aus Fritz’ Sicht bedeuten, dass sich der Tierpark aufgrund der strikten Vorgaben zu einer Art Streichelzoo zurückentwickeln müsste, mit Tieren wie Esel, Schafen, Rindern und Ziegen,   die massive Geruchs- und Lärmbelästigungen für die Anwohner mit sich brächten. Genau diese Entwicklung habe der Tierparkchef Heiko Eger ausgeschlossen.

Verlegung des Zoos zu teuer

Wenn er sich aber auch in Zukunft nicht an die rechtlichen Rahmenbedingungen halte, müsse die Stadt wieder gegen den Tierpark vorgehen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb sich weder die Verwaltung noch der Gemeinderat bis heute mit einer Verlegung des Tierparks befasst hätten. „Im Ergebnis wird es zur Schließung des Tierparks kommen, sollte er nicht vorher verlegt werden“, sagt Fritz.

Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass eine Verlegung des Zoos, der vor allem bei Familien sehr beliebt ist, aus Kostengründen nicht in Betracht käme. Der Gemeinderat habe sich für den Standort unter strikten Auflagen entschieden. Den Einwand der Anwohner, dass die nach Einschätzung der Stadtverwaltung zumutbare Geruchsbelästigung nur rechnerisch ermittelt worden sei, kontert die Verwaltung. Sie sagt, dass alle Vorgaben, auch die Grenzwerte für die Geruchsemissionen, innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans überprüft werden. So lange müsse der Betreiber Zeit bekommen, um die Vorgaben zu erfüllen.

Eine Zoogenehmigung nach österreichischem Vorbild?

Doch auch in diesem Punkt sieht der Verwaltungsrechtler Jürgen Fritz eine Schwachstelle. Die vom Göppinger Landratsamt im Jahr 2010 auf Grund einer EU-Vorgabe aus dem Jahr 2003 erteilte Zoogenehmigung, nach der die Geruchsemissionen berechnet worden seien, sei unwirksam. Der Biologe, den das Landratsamt seinerzeit mit der Zoogenehmigung beauftragt hatte, habe Recherchen des Anwalts zufolge fälschlicherweise österreichische Vorgaben zugrunde gelegt haben. Die Genehmigung sei somit nichtig.

Deshalb hat die Anwohnerin bereits vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Landratsamt als Zoogenehmigungsbehörde eingereicht. Und sie hat sich deshalb auch direkt an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gewandt.