Geldstrafen lassen sich nicht mehr rasch den jeweiligen Fällen zuordnen – eine der Folgen der Probleme bei der IT-Umstellung des Landes. Doch die versprochene Lösung lässt auf sich warten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Das erste Warnzeichen kam im Februar vom Justizministerium. Wegen einer „Systemumstellung bei der Landesoberkasse“ würden Geldstrafen nicht mehr automatisch dem jeweiligen Verfahren zugeordnet, meldete das Ressort. Vorübergehend müsse man manuell prüfen, ob jemand schon gezahlt habe oder eben nicht. Ersatzfreiheitsstrafen würden daher nur noch dann vollstreckt, wenn Verurteilte sie freiwillig anträten. So wolle man vermeiden, dass Betroffene trotz bezahlter Strafe in Haft säßen – wie in einem Fall geschehen.