Auf Schildern wird darauf hingewiesen, dass das Parken nicht mehr zwangsläufig kostenfrei ist. Foto: Werner Kuhnle
Ein Mann hat bei Kaufland in Marbach (Kreis Ludwigsburg) viel Geld liegen lassen. Ein paar Tage später lag eine Zahlungsaufforderung wegen eines Parkverstoßes im Briefkasten.
Christian Kempf
03.02.2026 - 08:00 Uhr
Der Tag vor Heiligabend. Ein klassischer Zeitpunkt, sich für die Feiertage einzudecken. Offenbar auch für Thomas Kloss (Name von der Redaktion geändert). Jedenfalls legte der Marbacher am 23. Dezember in der Kaufland-Filiale in seinem Wohnort wenige Minuten nach 17 Uhr mehr als 100 Artikel aufs Band. Entsprechend tief musste Kloss dafür in die Tasche greifen. 337,55 Euro zeigte das Display an Kasse 5 an, die er per Karte beglich. Was ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war: der Einkauf sollte ihn wegen eines Parkverstoßes auf der Anlage des Supermarkts noch weitere 45 Euro kosten.
Das neue Jahr war erst ein paar Tage alt, als Kloss eine Zahlungsaufforderung über eben diesen Betrag aus seinem Briefkasten zog. Der Vorwurf: Er habe sein Fahrzeug am 23. Dezember von 15.13 bis 17.47 Uhr auf dem Kaufland-Parkplatz abgestellt, ohne dafür die fällige Gebühr entrichtet zu haben. Ihm sei aber gar nicht bekannt gewesen, dass für die Nutzung der Anlage Geld verlangt werde, erklärt Kloss. Er wolle auf diese „aus meiner Sicht kundenunfreundliche Entwicklung aufmerksam machen“.
Kennzeichen werden per Kamera erfasst
Direkt bei der Zufahrt auf den Parkplatz werden die Konditionen genannt. Foto: Christian Kempf
In der Tat war es in den vergangenen Jahren so, dass man nichts dafür berappen musste, wenn man sein Auto beim Marbacher Kaufland abgestellt hatte. Und wenn man nach spätestens zwei Stunden den Parkplatz verlässt, ist das auch immer noch so. Wer allerdings länger verweilt, muss dafür mittlerweile bezahlen. Die Neuregelung gelte seit Sommer, stellt Stephan Wehner, Pressesprecher des Unternehmens, klar. Dabei werde ein System mit automatischer Kennzeichenerkennung per Videokamera eingesetzt. Darauf werde seit der Einführung mit „umfangreicher Beschilderung“ hingewiesen, etwa „in der Einfahrt, im Parkbereich und im Haupteingang unserer Filiale“.
Das Kennzeichen werde bei der Ein- und der Ausfahrt registriert und so die Parkdauer ermittelt. „Die ersten 120 Minuten sind kostenfrei, danach kostet jede angefangene Stunde 1,50 Euro. Der Tagestarif beträgt 12 Euro und der Nachttarif zwischen 22 und 7 Uhr 4 Euro“, erklärt Wehner. Kunden hätten die Möglichkeit, durch die Eingabe des Kennzeichens an einem Automaten ihre Parkdauer zu ermitteln und eine mögliche Gebühr dort direkt zu begleichen.
Überschreite jemand das Parklimit, ohne vor Ort zu zahlen, und verlasse dann die Anlage, stelle der mit der Bewirtschaftung betraute Dienstleister, die Nexobility GmbH, postalisch eine Rechnung an den Fahrzeughalter. „In diesem Fall wird dann eine Gebühr von 45 Euro fällig“, erklärt Wehner. Entsprechend dieser Gepflogenheiten erhielt auch Thomas Kloss von Nexobility eine Zahlungsaufforderung über 45 Euro.
Mit dem neuen System will Kaufland Leuten das Dauerparken madig machen, die überhaupt nicht in der Filiale einkaufen. Das solle umgekehrt gewährleisten, „dass für unsere Kunden immer ausreichend freie Parkplätze zur Verfügung stehen“, wie Wehner erläutert.
Auch in anderen Filialen wird die Parkzeit überwacht
An einem Parkautomat kann man etwaige Gebühren gleich vor Ort begleichen und per Eingabe des Kennzeichens prüfen, wie lange das Auto abgestellt war. Foto: Christian Kempf
Marbach ist übrigens nicht die einzige Filiale des Supermarkt-Betreibers im Landkreis Ludwigsburg, in der auf eine Parkraumbewirtschaftung durch externe Anbieter gesetzt wird. In der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg sowie in beiden Niederlassungen in Bietigheim-Bissingen sei dies ebenfalls der Fall, erklärt Wehner. „Dort ist eine Parkscheiben-Regelung im Einsatz“, sagt er.
Der Pressesprecher hebt außerdem hervor, dass man Thomas Kloss im Nachgang entgegengekommen sei und die Gebühr storniert habe, nachdem sich dieser direkt an Kaufland gewandt habe. Sollten es Kunden in Einzelfällen nicht schaffen, innerhalb der 120 Minuten ihren Einkauf zu erledigen, verhalte man sich grundsätzlich „sehr kulant“, fügt der Pressesprecher hinzu. In diesem Fall könne man sich unter Vorlage des Kassenbelegs per E-Mail an support@betterpark.de an die Nexobility GmbH wenden.