Ein Haus an der Linkenstraße ist nicht mehr schutzwürdig: Schuld daran ist jedoch nicht der jüngste Umbau. Infolge eines bereits länger zurück liegenden Umbaus besteht die Denkmaleigenschaft nicht mehr.

Plieningen - Gangolf Stocker ärgert sich: „Der Denkmalschutz funktioniert nicht mehr“, sagt der Stadtrat der Partei Stuttgart Ökologisch Sozial (SÖS). Anlass für seine Kritik und die seiner Fraktionskollegen ist ein Haus an der Linkenstraße in Plieningen. Das Gebäude mit der Nummer 17 werde nicht mehr als Denkmal geführt, hatte das Stadtplanungsamt in seiner Funktion als Untere Denkmalschutzbehörde mitgeteilt. Denn „infolge eines bereits länger zurück liegenden Umbaus“ bestehe die „Denkmaleigenschaft“ nicht mehr.

 

Die Fraktion SÖS und Linke hat deshalb eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Die Stadträte wollen wissen, ob der „Umbau von Denkmälern ohne Folgen“ bleibe. Denn offenbar, so konstatiert Stocker, könnten Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude „einfach etwas verändern“, was dann dazu führe, dass das Denkmalamt die Denkmaleigenschaft nicht mehr gegeben sehe. Im Leonhardsviertel gebe es dafür viele Beispiele, sagt Stocker.

Veröffentlichung von Denkmallisten wird gefordert

Der Plieninger Fall veranlasst ihn und seine Fraktionskollegen nun dazu, „mal ein bisschen zu bohren“. Sie wollen wissen, weshalb ein denkmalgeschütztes Gebäude dergestalt verändert werden kann, dass die Schutzwürdigkeit wegfällt, und wie die Stadtverwaltung grundsätzlich mit dem Thema umgeht.

Die Stadträte fragen sich und die Verwaltung, ob der Eigentümer der Linkenstraße 17 den Umbau bei der Denkmalschutzbehörde beantragt hatte. Sollte dies nicht geschehen sein, sei der Umbau nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Ob eine solche gegebenenfalls geahndet werde, wollen die Kommunalpolitiker zudem wissen. Grundsätzlich regen sie an, dass die Denkmallisten wieder veröffentlicht werden, um Eigentümer von Denkmalen für einen sorgfältigen Umgang mit ihrem Haus zu sensibilisieren.

„Inventarisierung“ Ende der 70er

Die Listen würden aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr veröffentlicht, erklärt Steffi Fürniß von der Unteren Denkmalschutzbehörde. Wenn das Land eine entsprechende Norm veröffentlichte, lasse sich das wieder ändern; in anderen Bundesländern werde dies so gehandhabt.

Zum Denkmalschutz im Allgemeinen und zur Linkenstraße im Besonderen kann sie den Stadträten eine plausible Erklärung liefern: Ende der 70er-, Anfang der 90er- Jahre habe es in Stuttgart eine „Inventarisierung“ gegeben. Da seien die Gebäude nach bloßem Augenschein bewertet und eben auch zum Denkmal erklärt worden. Auf diese Weise seien Häuser auf die Liste geraten, die heutigen, wissenschaftlichen Denkmalkriterien nicht mehr standhielten.

Eigentümer muss Vergehen nachgewiesen werden können

So sei es auch bei der Linkenstraße gewesen: Der jetzige Eigentümer habe ordnungsgemäß einen Antrag auf Umbau gestellt. Dabei habe sich herausgestellt, dass das Gebäude – ein ehemaliges Bauernhaus – schon in den 50er-Jahren innen so massiv verändert worden war, dass es auf der Denkmalliste von Anfang an fehl am Platz gewesen sei, erklärt die Fachfrau. Doch war das damals offenbar niemandem aufgefallen. Das ist laut Fürniß der Grund, weshalb immer mal wieder ein Gebäude von der Denkmalliste gestrichen wird.

Sollte ein Eigentümer aber an einem berechtigterweise denkmalgeschützten Haus ohne Genehmigung etwas verändern – und auch das komme immer wieder vor –, „dann können wir eingreifen und tun dies auch“, betont Fürniß. Vorausgesetzt, die Behörde bekommt den unerlaubten Umbau mit. Dann kann sie einen Rückbau verfügen oder, wenn dieser nicht möglich ist, ein Bußgeld verhängen. Allerdings muss sie dem Eigentümer sein Vergehen nachweisen können – was ebenfalls nicht immer einfach ist.