Schuldzuweisungen gen Berlin oder Brüssel mag der Inhaber von Elektro-Nürk in Nürtingen nicht mehr hören. „Im Ringen um eine Entlastung müssen wir vor der eigenen Haustür kehren“, mahnt Reichhold. Zwar sei das Land nur für einen geringeren Teil von Bürokratiekosten als Folge von Gesetzen und Vorschriften verantwortlich. Die Landes- oder Kommunalbehörden seien aber zuständig für den Verwaltungsvollzug. Hier berichten Handwerksmeister aus dem Südwesten über die für sie belastenden Hürden.
Die Bäckereichefin Stefanie Sailer-Puritscher ist Geschäftsführerin einer Bäckerei und Konditorei mit zwölf Filialen in Stuttgart:
„Man kann die Verwaltung eines Handwerksbetriebs nicht mehr nebenher führen, wie es früher einmal war – solche Ausmaße hat das angenommen. Da fühlt man sich einfach ausgebremst. Viele sagen dann: Ich will auch noch einen Sonntag für die Familie haben und nicht nur für die Bürokratie. So glaube ich, dass die das Handwerk und auch den Mittelstand kaputt machen. Zum Beispiel sind wir angehalten, einen Produktionsordner über alle unsere Zutaten und Zusatzstoffe bereitzustellen. Ich habe dafür fast ein halbes Jahr gebraucht. Der liegt nun für jeden zugänglich auf den Theken, doch kein Kunde schaut ihn an. Auch müssen wir jeden Tag die Temperaturen in den Theken, Kühlräumen oder Kühlschränken ablesen und in Listen eintragen.
Infolge der Belegausgabepflicht muss ich für jede Brezel oder jedes Brötchen einen Bon ausdrucken, auch wenn 90 Prozent der Kunden keinen brauchen. Das ist Bürokratie in Reinform. Ferner müssen wir monatlich Statistikdaten abgeben: Wie viel Tonnen Mehl werden verbacken – wie viele Brote entstehen daraus? Wie viel Brot und Backwaren gebe ich ab. Wie viel Stunden Personal werden dafür aufgewendet? Wie viel Tonnen Müll produziere ich im Jahr? Zum Schluss wurde noch gefragt, was noch verwertbar sei von dem, was ich in den Gelben Sack schmeiße. Woher soll ich das wissen?
Das Statistikamt der Stadt verlangt einen monatlichen Bericht, eine vierteljährliche Produktionserhebung, eine jährliche Investitionserhebung, eine Umwelterhebung sowie Daten zur Energieverwendung. Ich habe mich einmal dagegen gewehrt, das ist aber abgelehnt worden.
Auffällig ist: Wenn man mit Ämtern und Behörden zu tun hat, muss ich es fristgerecht abgeben, sonst wird ein Bußgeld angedroht. Aber dann ist es völlig egal, wie lange die Verwaltung dafür braucht. Da kann ich monatelang warten, ohne dass ich was höre.“
Die Metzgereichefin Marion Gühring ist Inhaberin einer jüngst geschlossenen Metzgerei in Rosenfeld:
„Es ist die Summe aus den Faktoren Kosten, Löhnen, Dokumentation und Bürokratie – der ständige Druck führt dazu, dass sich der Unternehmer fragt: Will ich das noch? Zeitweise, als unsere Belegschaft 20 Köpfe oder mehr zählte, mussten wir pro Quartal eine ,Vierteljährliche Produktionserhebung‘ ausfüllen, zudem den ,Jahresbericht für Betriebe‘ sowie die ,Jährliche Investitionserhebung‘ beim Online-Meldeverfahren für das Statistische Landesamt. Rücksendetermine sind zwingend einzuhalten. Verspätete Meldungen werden angemahnt und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, sodass ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.
Zu den 20 Köpfen zählten bei uns auch Mitarbeiter in Elternzeit, für die wir befristet eine neue Person eingestellt haben – so entstanden aus einem Arbeitsplatz zwei Köpfe. Auch bei Mitarbeitern, die aufgrund längerer Krankheit ausfallen und befristet ersetzt werden, zählen wir zwei Köpfe. Da kommt man sehr schnell auf 20 Personen. Wir waren nach Corona und der Einstellung eines Cateringbereichs sehr bestrebt, unseren Personalstamm auf unter 20 zu reduzieren, um diesen Meldungen zu entgehen. Aufwendig ist auch die Dokumentation zur Lebensmittel-Rückverfolgung, zum Transparenzregister, obwohl wir als GmbH im Handelsregister eingetragen sind – sowie zum Hygiene- und Qualitätsmanagement. Dabei ist es im Sinne des Unternehmers, wenn sein Betrieb ein hohes Maß an Hygiene und damit eine hohe Produktionssicherheit hat.“
Der Augenoptikermeister Matthias Müller ist Inhaber von Brillen Hänssler in Singen:
„Wir sind als Augenoptiker im Gesundheitshandwerk tätig, da verpflichtet uns die Medizinprodukte-Verordnung zu einem deutlich erhöhten Dokumentationsaufwand von wöchentlich mindestens zwei Stunden. Seither gibt es eine umfassende Patienteninformation darüber, was das Produkt alles kann, mit Angaben zur Identifizierung und einer Anpassungserklärung. Der Kunde nimmt sie nicht unbedingt zur Kenntnis. Das zusätzliche Blatt Papier hat für uns keinen erkennbaren Mehrwert – es führt zu immer mehr Bürokratie, die nicht unterscheidet zwischen Bereichen, wo es notwendig ist oder eben nicht. Bei Brillenfassungen, die der Augenoptiker unter seinem eigenen Markennamen verkauft, ohne dass der ursprüngliche Hersteller klar zu erkennen ist, wird er zum Hersteller und hat deren weitreichenden Pflichten zu erfüllen.
Auch sind alle Optiker, die nur einmal im Jahr Ware in der Verpackung versenden, verpflichtet, sich beim zentralen Verpackungsregister Lucid und einem kostenpflichtigen dualen System anzumelden sowie jährlich eine Meldung der genutzten Verpackungsmengen abzugeben. Infolge einer Gesetzesnovellierung wurde die strittige Frage aufgeworfen, ob auch Brillenetuis als Verpackung angegeben werden müssten, die irgendwann entsorgt wird – oder ob sie zur Brille dazu gehört und immer wieder verwendet wird.
Die Krankenkassen wiederum verpflichten uns, die Beratung der Kunden zu dokumentieren – wenn einer bereit ist, mehr zu bezahlen, als er von der Kasse bekommt, muss das festgehalten, gegengezeichnet und an die Kassen weitergeleitet werden.“
Der Elektrotechnikermeister Jürgen Taxis ist Geschäftsführer von TK Energietechnik in Albershausen:
„Wenn man eine Photovoltaikanlage ans Netz bringen will, muss man sie beim Energieversorger anmelden. Allein damit ist man eineinhalb bis zwei Stunden beschäftigt. Zudem haben die Versorger ganz unterschiedliche Anmeldeprozesse. Trotz Nachhakens verläuft alles sehr schleppend, auch weil es oft keine Rückmeldungen gibt. Von großen Versorgern gibt es diese, doch die kleinen verweisen dann auf ihre Homepage. Somit ist die EnBW da noch gut aufgestellt, aber bei anderen muss man die Datenblätter irgendwo auf der Website herunterladen, sofern sie überhaupt vorhanden sind.
Manche Versorger nehmen die Anlage mit dem neuen Zähler auch erst in Betrieb, wenn ein Installateur von uns dabei ist. Und jeder Versorger interpretiert die technischen Anschlussbedingungen für Zählerplätze anders. Da sollte man sich auf einen Prozess einigen. Bei großen Anlagen von mehr als 130 kWp (Kilowatt Peak) ist der Anmeldeprozess noch mühsamer – es kommt teils zu Bearbeitungszeiten von einem Jahr. Gerade diese Anlagen wären für die Umstellung auf erneuerbare Energien sehr wichtig.“