Auf dem linken Foto ist das 50er-Schild verdeckt, auf dem rechten ist es klar erkennbar. Foto: privat/LRABB
Ein Autofahrer wird bei Schafhausen geblitzt. Mit der Strafe ist er nicht einverstanden. Er sagt: Das 50er-Schild war von einem anderen verdeckt. Das Landratsamt sieht das anders.
Ein rotes Blitzlicht lässt einen Autofahrer aufschrecken. Der 39-jährige Außendienstler ist an diesem Herbstmorgen mit seinem Passat auf der Landesstraße 1189 zwischen Schafhausen und Magstadt unterwegs. Er meint, es gelte Tempo 100. Das stimmt aber nicht.
Der Mann fährt mit deutlich über 80 Stundenkilometern an dem mobilen Blitzer auf Höhe des Reiterhofs an der Magstadter Straße vorbei. Tatsächlich sind hier allerdings nur nur 50 km/h erlaubt. Das Schild war von einem anderen verdeckt, behauptet er. Das Landratsamt widerspricht. Offenbar eine Frage des Blickwinkels.
„In meinen Augen wird hier in diesem Landkreis bewusst Bürgerabzocke betrieben“, empört sich der Autofahrer. Für ihn stellt sich der Fall so dar: Als er am 5. September 2025 am Reiterhof vorbeifährt, überdeckt kurzzeitig ein Verbotsschild für gefährliche Güter das 50er-Schild am rechten Straßenrand. Nach Abzug der Toleranz war er 33 Stundenkilometer zu schnell. Die Folge: 230 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Als Außendienstler muss er jetzt besonders aufpassen: Wird er innerhalb von zwölf Monaten noch einmal mit 26 oder mehr Stundenkilometern über dem erlaubten Limit erwischt, droht ein einmonatiges Fahrverbot.
„In meinen Augen wird hier in diesem Landkreis bewusst Bürgerabzocke betrieben.“
Geblitzter Autofahrer aus Schafhausen
Der Familienvater aus Schafhausen fühlt sich ungerecht behandelt und widerspricht wegen der aus seiner Sicht „äußerst unübersichtlichen und widersprüchlichen Beschilderung an diese Stelle“ dem Bußgeldbescheid. Er macht Beweisfotos und schickt mehrere Mails an Landratsamt, Regierungspräsidium und sogar an Verkehrsminister Winfried Hermann – ohne Erfolg.
Als das fragliche Gefahrgutverbotsschild im Dezember entfernt und unter dem 50er-Zeichen angeschraubt wird, fühlt sich der 39-Jährige darin bestätigt, dass es hier um Abzocke gehe. Zumal seiner Kenntnis nach an dieser Stelle noch weitere Bewohner des Weil der Städters Stadtteils in die Blitzerfalle geraten waren. „Vier Leute haben sogar den Führerschein verloren“, will er erfahren haben.
So stellt sich die Situation seit Dezember dar: Das Gefahrgutschild wurde entfernt und unter dem 50er-Schild angeschraubt. Foto: privat
Im Landratsamts sieht man den Fall anders: „Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h am Reitstall bei Schafhausen ist aus unserer Sicht an dieser Stelle für die Verkehrsteilnehmer gut erkennbar“, teilt ein Landkreissprecher mit und verweist auf zwei Belegfotos, auf denen die aus leicht seitlicher Perspektive aufgenommenen Schilder gut zu erkennen sind.
Neben dem allgemeinen Hinweis, dass Geschwindigkeitsmessungen letztendlich immer der Verkehrssicherheit dienen würden, betont der Sprecher, dass vor dem Aufstellen eines Blitzers immer zuerst verpflichtend geprüft werde, ob die Beschilderung aus Fahrersicht gut erkennbar ist. An der bewussten Stelle habe es jedoch keine Auffälligkeiten gegeben.
Gibt es dennoch Beschwerden, nehme man diese ernst und überprüfe diese. „Unter anderem sind die verschiedenen Messstellen bei uns in einer internen Datenbank aus Perspektive der Verkehrsteilnehmer dokumentiert“, erklärt der Landkreissprecher – so auch am fraglichen Standort bei Schafhausen, wo übrigens bis zum Jahr 2023 noch ein 70er-Schild gestanden hatte. Die Entfernung des Gefahrgutschilds hat dann laut Landratsamt auch nichts mit der Sichtbarkeit zu tun. Stattdessen habe die zuständige Straßenmeisterei Magstadt die Beschilderung wegen „fortschreitender Straßen- und Bankettschäden“ entlang der gesamten Strecke angepasst.
Unabhängig davon stehe es jedem frei, gegen einen Bußgeldbescheid den Rechtsweg zu beschreiten, betont der Landkreissprecher. Darauf verzichtet der geblitzte Autofahrer allerdings. Seinen Einspruch habe er mittlerweile zurückgezogen. „Ich habe keine Verkehrsrechtsschutzversicherung“, erklärt er. Die Bußgeldstelle habe ihm Gerichtskosten, Gutachterkosten und weitere Verfahrenskosten in Aussicht gestellt.
Vermutlich wären seine Chancen ohnehin gering gewesen. Nicht zuletzt, weil er selbst in Schafhausen wohnt, wenn auch noch nicht sehr lange. Wie der Landkreissprecher mitteilt, sei dies beim eigentlichen Bußgeldverfahren zwar unerheblich – Verkehrsschilder gelte es immer zu beachten. Allerdings könnte Ortskenntnis in einem späteren Einspruchsverfahren eine Rolle spielen, wenn davon ausgehen ist, dass jemand eine Strecke schon mehrfach gefahren sein dürfte und ihm die Verkehrszeichen bekannt sein müssten.